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@grar.de Aktuell - 24.10.2002

Erstes Urteil im 'Bio-Getreide-Verfahren'


Bad Kreuznach (agrar.de) - Die 6. Strafkammer (Wein- und Lebensmittelstrafkammer)
des Landgerichts Bad Kreuznach hat heute den 23 Jahre alten Sohn eines
Agraringenieurs aus Altenglan wegen Beihilfe zum Betrug in einem besonders
schweren Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln
unter irreführender Kennzeichnung in einem Fall zu einer Freiheisstrafe von 2
Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte war in vollem Umfang geständig, für die Firmen seines Vaters
Getreide transportiert zu haben. Das aus konventionellem Anbau stammende Speise-
und Futtergetreide wurde als 'aus kontrolliert ökologischem, EU-konformen Anbau
stammend' verkauft. Ab Oktober 1999 habe er hiervon Kenntnis gehabt. Gleichwohl
habe er den Transport weiter betrieben, sogar eine eigene Transportfirma
gegründet. Ab Mai 2000 sei er auch mit der Disposition betraut gewesen.

Die Kammer stellte die vor Oktober 1999 liegenden Fälle mit Zustimmung der
Staatsanwaltschaft ein. Sie folgte im Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Trotz des hohen Schadens (ab Oktober 1999 wurden 24.745.244 kg Getreide für fast
10 Millionen DM verkauft) berücksichtigte die Kammer zu Gunsten des Angeklagten
vor allem sein umfassendes Geständnis und seine Schuldeinsicht. Die Bewährungszeit
beträgt 4 Jahre. Der Angeklagte muss neben den Kosten des Verfahrens 2.000 Euro an
die gerichtshistorische Sammlung in Flensburg und 1.800 Euro an die Staatskasse
zahlen. Ihm wurde jeder geschäftliche Kontakt zu den weiteren Mitangeklagten
untersagt.

Der Angeklagte hat das Urteil angenommen. Die Staatsanwaltschaft hat noch keine
Erklärung abgegeben.

Das wegen des Vorwurfs des Betruges und Verstoßes gegen das Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz ebenfalls gegen den Vater, die Mutter, den Onkel und den
Cousin des Angeklagten geführte Verfahren wird am 29. Oktober fortgesetzt.

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