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@grar.de Aktuell - 16.10.2002

Schweiz: Änderung der Futtermittel- und Schlachtviehverordnung


Bern (agrar.de) - Der schweizerische Bundesrat hat heute die
Futtermittelverordnung geändert und damit Verbesserungen bei Produktion und
Inverkehrbringen von Futtermitteln für Nutztiere beschlossen. Die neuen
Vorschriften haben insgesamt einen positiven Einfluss auf die Sicherheit von
Lebensmitteln.

Künftig wird von den Produzenten von Futtermitteln mehr Eigenverantwortung
verlangt. Die neu eingeführte Selbstkontrolle fordert von diesen, sich aktiv und
kritisch um die Qualität der Futtermittel zu kümmern. Im weiteren wird die
Buchführungspflicht auf alle Produzenten und Inverkehrbringer ausgedehnt, damit
eine allgemeine Rückverfolgbarkeit vom Produzenten zum Bauern und umgekehrt
sichergestellt werden kann. Diese Regelungen bieten Gewähr, dass in besonderen
Situationen Futtermittel zurückverfolgt und vom Markt genommen werden können. Die
weiterhin notwendige und wichtige amtliche Kontrolle erhält durch die
Selbstkontrolle und Rückverfolgbarkeit mehr Gewicht und Effizienz. Neu ist zudem,
dass die Anforderungen an Nutztier-Futtermittel künftig auch für Produktion und
Inverkehrbringen von Heimtiernahrung gelten.

Der Bundesrat hat heute auch die Schlachtviehverordnung geändert. Mit der Änderung
werden die grossen Schlachtbetriebe dazu verpflichtet, ab dem 1. Januar 2003 das
Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung der Schlachttiere auf dem Wiegedokument
schriftlich festzuhalten. Damit wird die Information für die Produzentinnen und
Produzenten von Schlachtvieh sichergestellt.

Links zum Thema Fleischwirtschaft,
Links zum Land Schweiz.

 


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