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@grar.de Aktuell - 11.10.2002

EU-Kommission verabschiedet ersten Bericht über die Bestrahlung von Lebensmitteln


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission verabschiedete einen
Bericht über die Bestrahlung von Lebensmitteln in der EU, der unter anderem auch
Auskunft darüber gibt, wieweit Lebensmittel auf dem EU-Markt ordnungsgemäß
gekennzeichnet sind. Der Bericht ist der erste seiner Art und stützt sich auf
Kontrollen der nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten. Generell konstatiert
der Bericht ein hohes Maß der Befolgung der Vorschriften der EU-Richtlinie über
die Bestrahlung von Lebensmitteln. Die Behörden im Vereinigten Königreich stellten
allerdings bei 42 Prozent bestimmter Nahrungsergänzungen eine Bestrahlung fest. Da
die meisten dieser Nahrungsergänzungen in der EU nicht bestrahlt werden dürfen,
forderte die Kommission die anderen Mitgliedstaaten auf, in diesem besonderen
Bereich verstärkt zu kontrollieren.

David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagt: 'Der
Bericht hilft uns festzustellen, wo wir uns künftig verstärkt um die Frage der
Bestrahlung von Lebensmitteln kümmern müssen, um sicherzustellen, dass die Regeln
eingehalten und die Verbraucher richtig informiert werden.'

Bestrahlte Lebensmittel in der EU

Die Bestrahlung getrockneter aromatischer Kräuter oder Gewürze ist in der gesamten
EU erlaubt. Fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, VK)
erlauben darüber hinaus auf ihrem eigenen Gebiet die Vermarktung bestimmter
bestrahlter Lebensmittel etwa Frisch- und Trockenobst und gemüse, Geflügel,
Garnelen, Fisch oder Froschschenkel. Gemäß der Richtlinie 1999/2/EG müssen alle
bestrahlten Lebensmittel mit dem Hinweis 'bestrahlt' oder 'mit ionisierenden
Strahlen behandelt' gekennzeichnet werden, um dem Verbraucher eine sachkundige
Entscheidung zu ermöglichen. Diese Kennzeichnungspflicht gilt auch für bestrahlte
Lebensmittelbestandteile, die in geringfügigen Anteilen in zusammengesetzten
Lebensmitteln enthalten sind. Es gibt Analyseverfahren, mit denen sich die
Bestrahlung eines Lebensmittels nachweisen lässt. Die Richtlinie besagt weiter,
dass die Bestrahlung nur in von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
zugelassenen Bestrahlungsanlagen durchgeführt werden darf, und dass diese Anlagen
Informationen über die Menge der behandelten Lebensmittel vorlegen müssen. Die
Mitgliedstaaten müssen der Kommission jährlich einen Bericht vorlegen.

Feststellungen des Kommissionsberichts

Der Bericht fasst die Ergebnisse der Kontrollen im Zeitraum September 2000 bis
Dezember 2001 zusammen. In diesem Zeitraum hatten nur sechs Mitgliedstaaten auf
ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Anlagen die Zulassung erteilt, Lebensmittel
zu bestrahlen (Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Niederlande, VK). Die
einzelnen Berichte der Mitgliedstaaten weisen darauf hin, dass die Anlagen die
Anforderungen der Richtlinie größtenteils erfüllten.

Acht Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland,
Niederlande, Schweden, VK) führten Kontrollen von im Handel befindlichen
Lebensmitteln durch. Es stellte sich heraus, dass nur wenige bestrahlte
Erzeugnisse auf dem Markt sind, die nicht korrekt gekennzeichnet sind. Es handelt
sich dabei um Kräuter, Gewürze oder Lebensmittel, die Kräuter oder Gewürze
enthalten, Froschschenkel, Garnelen und Gemüse.

Im Vereinigten Königreich jedoch, so stellten die Behörden fest, sind 42 %
bestimmter Nahrungsergänzungen (Aloe Vera, Luzerne, Cat's Claw, Teufelskralle,
Knoblauch, Ingwer, Ginkgo Biloba, Ginseng, Guarana, Kawa-Kawa, Sägepalmen-Extrakt,
Silymarin, Kurkuma) bestrahlt. Da die Behandlung dieser Erzeugnisse mit
ionisierenden Strahlen mit Ausnahme von Knoblauch und Ingwer in der EU nicht
zulässig ist, wurden die übrigen Mitgliedstaaten von der Kommission aufgefordert,
als Ergänzung zu den Maßnahmen des VK besonders diesen Bereich zu kontrollieren,
damit gewährleistet ist, dass die Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden.

Insgesamt wurden über 6500 Lebensmittelproben untersucht, 1,5 % erwiesen sich als
bestrahlt, aber nicht entsprechend gekennzeichnet.

Hintergrund

Bestrahlung ist eine physikalische Behandlung von Lebensmitteln mit
energiereicher, ionisierender Strahlung. Sie kann eingesetzt werden, um die
Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern und/oder Gesundheitsgefahren zu
verringern, die bei bestimmten Lebensmitteln durch das Vorhandensein von
Krankheitserregern gegeben sind.

Die Liste der Produkte, für die eine Bestrahlung in der EU zugelassen ist, umfasst
nur eine Kategorie von Lebensmitteln: „getrocknete aromatische Kräuter und
Gewürze".

Das Inverkehrbringen von Produkten, die nicht der Richtlinie entsprechen, ist mit
Wirkung ab dem 20. März 2001 untersagt.

Die Rahmenrichtlinie 1999/2/EG besagt:

a) Die Behandlung eines Lebensmittels mit ionisierender Strahlung darf nur
zugelassen werden, wenn dies:

- technologisch sinnvoll und notwendig ist;

- gesundheitlich unbedenklich ist;

- für den Verbraucher nützlich ist;

- nicht als Ersatz für Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen verwendet wird.

b) Jedes Lebensmittel, das bestrahlt wurde oder bestrahlte Bestandteile enthält,
ist zu kennzeichnen.

c) Für das Inverkehrbringen eines bestimmten Lebensmittels, das sich auf der
EU-Liste der Produkte befindet, für die eine Bestrahlung zugelassen ist, ist eine
befürwortende Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses
erforderlich.

d) Nationale Zulassungen, die die Bestrahlung bestimmter Lebensmittel innerhalb
der Mitgliedstaaten erlauben, können beibehalten werden, bis die vollständige
EU-Liste der Produkte, für die eine Bestrahlung zugelassen ist, in Kraft tritt.

e) Die Mitgliedstaaten können außerdem bis zum Inkrafttreten der
gemeinschaftlichen Liste für Lebensmittel, die mit ionisierenden Strahlen
behandelt werden dürfen, bestehende Einschränkungen oder Verbote für bestrahlte
Lebensmittel unter Beachtung der Vorschriften des Vertrags weiterhin anwenden.

Der ausführliche Bericht in allen Sprachen ist im Internet verfügbar.

Links zum Thema Lebensmittel.

 


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