Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 10.10.2002

Bayern: Getreide energetisch verwerten

BBV kann Umweltministerium für Ausnahmeregelung gewinnen


München (agrar.de) - Grünes Licht für die energetische Verwertung von
witterungsgeschädigtem Getreide: Das Bayerische Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen hat jetzt nach intensiven Gesprächen mit dem
Bayerischen Bauernverband (BBV) dem Verfahren einer Ausnahmeregelung
zugestimmt.

'Die Landwirtschaft hat überzeugend dargestellt, dass aufgrund der besonderen
Witterungsverhältnisse in diesem Jahr mit einem erheblichen Anfall von Getreide zu
rechnen ist, das wegen der hohen Qualitätsanforderungen der Lebens- und
Futtermittelindustrie dort nicht eingesetzt werden kann. In Anbetracht der
witterungsbedingten Ausnahmesituation hält das Ministerium für die Betriebsperiode
2002/2003 eine Übergangslösung für (die energetische Verwertung) vertretbar,
sofern keine erschwerenden Umstände im Einzelfall vorliegen.' So lauten die
Kernsätze eines Schreibens aus dem bayerischen Umweltministerium an die
Bezirksregierungen.

Die angebotene Ausnahmeregelung zur energetischen Nutzung von Getreide ist
insofern notwendig, weil die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (Bim-SchV) für
Heizanlagen zwischen 15 und 100 kW Leistung nur anerkannte Brennstoffe erlaubt und
Getreidekörner nach bundes-weiter Auslegung nicht dazu gehören. Auch für Anlagen
von 100 kW bis 1 MW erfordert der 'Brennstoff' Getreidekörner eine
Einzelgenehmigung nach Nr. 1.3 des Anhangs zur 4. BimSchV.

Landwirte und landwirtschaftliche Genossenschaften, die Heizanlagen in der
genannten Größe betreiben, können bei ihrem Landratsamt einen formlosen Antrag auf
Ausnahmegenehmigung stellen. Der Antragsteller muss dabei glaubhaft versichern,
dass das vorgesehene Getreide als Nahrungs- und Futtermittel ungeeignet ist.
Ferner wird eine Bestätigung des Heizanlagenherstellers oder seines Kundendienstes
gefordert, in der die prinzipielle Eignung für den Einsatz
von Getreide nachgewiesen ist.

Die Landratsämter werden die Anträge prüfen und bei positiven Ergebnissen die
Ausnahmegenehmigungen auf sechs Monate befristen. Dabei wird eine Zumischung von
maximal 30 Prozent Getreide (z. B. zu Hackschnitzel) erlaubt. Ferner ist die
Einhaltung der Abgasvorschriften durch den jeweiligen Bezirksschornsteinfeger
nachzuweisen. Auf freiwilliger Basis können Anlagebetreiber auch an einem
staatlich finanzierten Messprogramm teilnehmen.

Antragsteller sollten bedenken, dass bestimmte Anlagen bei der Zufeuerung von
Getreide zur Verschlackung und Korrosion neigen. Durch die Begrenzung der
Zumischung wird dieses Problem allerdings entsprechend reduziert. Der Bayerische
Bauernverband ist im Bedarfsfall mit seinen Geschäftsstellen bei der
Antragstellung behilflich.

Linsk zum Thema Energie,
Links zum Bundesland Bayern.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de