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@grar.de Aktuell - 07.10.2002

Neuer Schweineerlass in Nordrhein-Westfalen


Düsseldorf (agrar.de) - In Nordrhein-Westfalen ist vergangenen Freitag ein neuer
Schweineerlass in Kraft getreten, der neben der Mastschweinhaltung jetzt auch die
Haltungsbedingungen von Zuchtsauen und ihren Ferkeln verbessern soll. Der Erlass
ersetzt und erweitert den Erlass zur Schweinehaltung vom Juli 2001 und gilt für
Neu- oder Umbauten von Ställen.

Ministerin Höhn: 'Die meisten Bäuerinnen und Bauern, die wir außerhalb der
offiziellen Verbandsmeinung zum Schweineerlass befragt haben, können mit diesem
Erlass gut leben ...'

Zukünftig gelten folgende neue Vorschriften:

- Alle Schweine müssen Tageslicht erhalten, u.a. um Verhaltensstörungen wie
Aggressionen unter den Tieren zu vermindern und den dort arbeitenden Menschen
bessere Bedingungen zu bieten

- Auch Sauen müssen die Möglichkeit zum Auslauf in einem genügend großen Stall
haben: Einer 150 kg schweren Sau stehen nun 2,2 Quadratmeter zu, einer Sau und
ihren Ferkeln vier Quadratmeter.

- Bis auf wenige Ausnahmen, z.B. in der Zeit des Werfens, dürfen Sauen nicht mehr
einzeln, sondern müssen in Gruppen gehalten werden.

- Ferkel müssen sich zum Schutz vor Erdrücken und für eine gesunde Entwicklung in
warme Nistkästen zurückziehen können

- Um Tod durch Überhitzung zu vermeiden müssen Lüftungen und Luftanlagen innerhalb
der Ställe vorhanden sein

- Die Grundversorgung von 250 Sauen und ihren Ferkeln muss insgesamt durch
minestens eine Person sichergestellt sein

- Beißereien und andere Aggressionen, die nicht selten zum Tod der Schweine
führen, müssen durch ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, wie Strohraufen
oder einfache Stahlketten, vermieden werden.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Land Nordrhein-Westfalen.

 


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