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@grar.de Aktuell - 04.10.2002

Hessischer Gen-Mais Bt-176 kann durch Verfütterung verwertet werden

Bußgeldverfahren gegen Hersteller und Landwirt werden geprüft


Wiesbaden (agrar.de) - Nach Prüfung durch die zuständige Vollzugsbehörde ist
festgestellt worden, dass der von einem Landwirt in Wölfersheim (Hessen) illegal
angebaute Gen-Mais Bt-176 durch Verfütterung in Form von Silage (vergorenes
Pflanzenmaterial) verwertet werden kann. Ob der Landwirt von dieser Möglichkeit
Gebrauch macht, liegt in seiner Entscheidung.

Der Landwirt hatte Gen-Mais Bt-176 der Firma Syngenta auf mehreren Flächen
angebaut, ohne die vorgeschriebene Zweckbindung einzuhalten. Gen-Mais Bt-176 darf
auf begrenzten Flächen nur zu Forschungszwecken angebaut werden. Das Erntegut aus
diesen zu Forschungszwecken angelegten Flächen kann ohne weitere Auflagen zu
Fütterungszwecken eingesetzt werden.

Auf Grund des illegalen Anbaus wurde gegen den Landwirt ein Bußgeldverfahren
eingeleitet. Darüber hinaus wurde ihm per Anordnung durch die zuständige
Vollzugsbehörde untersagt, das Erntegut aus dem illegalen Anbau an Dritte
abzugeben.

Die Firma Syngenta ist als Hersteller verpflichtet, sicherzustellen, dass
Gen-Mais Bt-176 nur zu Forschungszwecken angebaut wird. Im vorliegenden Fall hatte
der Hersteller versäumt, die Rückgabe der überschüssigen Restmengen des Saatguts
aus dem Vorjahr durch den Landwirt zu kontrollieren. Ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hersteller wegen Verletzung dieser
Aufsichtspflicht wurde sofort nach der Entdeckung der ersten illegal angebauten
Fläche eingeleitet.

Links zum Thema Biotechnologie.

 


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