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@grar.de Aktuell - 30.09.2002

Internationale Vertragsstaatenkonferenz zum Chemikalienhandel


Bonn (agrar.de) - Die Pflanzenschutzindustrie unterstützt die Rotterdamer
Konvention
zum Informationsaustausch über den weltweiten Handel mit Chemikalien
und beteiligt sich aktiv an der 9. Internationalen Vertragsstaatenkonferenz dazu
vom 30.09 bis 04.10. in Bonn.

Die im Industrieverband Agrar zusammengeschlossenen Hersteller von
Pflanzenschutzmitteln haben sich bereits dem 1989 ins Leben gerufenen freiwilligen
PIC-Verfahren (Prior Informed Consent) unterworfen. Sie verpflichten sich darin,
bestimmte Chemikalien nur in Länder zu exportieren, die zuvor dem Import
zugestimmt haben.

Derzeit stehen auf der so genannten PIC-Liste unter anderem 22
Pflanzenschutzmittel. Sie sind in einzelnen Ländern entweder verboten oder in
ihrer Anwendung beschränkt. In anderen Staaten, mit anderen Klimaverhältnissen und
anderem Kulturpflanzenspektrum, sind diese Mittel zugelassen und zur Bekämpfung
von Schädlingen und Krankheiten unverzichtbar. Das PIC-Verfahren ermöglicht allen
Ländern, sich über die Hintergründe von Verboten und Beschränkungen zu informieren
und auf dieser Basis ihre Importentscheidung zu treffen. Das Rotterdamer
Übereinkommen wird das PIC-Verfahren völkerrechtlich verbindlich regeln, sobald
eine ausreichende Anzahl von Ländern die Konvention ratifiziert hat.

Mit einiger Sorge sieht die Pflanzenschutzindustrie, dass die Kriterien für die
Aufnahme von Chemikalien in die PIC-Liste aufgeweicht werden könnten. Sie plädiert
dafür, dass ein Stoff nur auf die Liste gesetzt werden darf, wenn
wissenschaftliche Erkenntnisse der Anlass für Verbote oder
Anwendungsbeschränkungen waren.

Wenn Länder bestimmte Chemikalien selbst nicht anwenden, sollten sie diese auch
nicht für die PIC-Liste benennen können, da ihnen eigene Daten dazu nicht
vorliegen. Außerdem sollten Pflanzenschutzmittel, die nur in einem einzelnen Land
zugelassen sind, nicht auf die Liste kommen, da sie keine internationale Relevanz
besitzen. 'Sonst wird das System überfrachtet und das eigentliche Schutzziel
verfehlt,' befürchtet Mike Morelli, der die Pflanzenschutzindustrie auf der
Vertragsstaatenkonferenz vertritt. 'Bedeutung und Glaubwürdigkeit des
PIC-Verfahrens gingen verloren.'

Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln weisen nachdrücklich darauf hin, dass das
PIC-Verfahren eigene Pflanzenschutzgesetze der Länder nicht ersetzen kann. Sie
sind bereit, Entwicklungsländer bei der Etablierung von Zulassungsverfahren und
beim Aufbau entsprechender Behörden zu beraten.

Links zum Thema Pflanzenschutz.

 


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