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@grar.de Aktuell - 27.09.2002

Bundesrat bittet Bundesregierung um konkrete Regelungen zur Haltung von Straußenvögeln


Berlin (agrar.de) - In einer Entschließung hat der Bundesrat heute die
Bundesregierung gebeten, umgehend von einer im Tierschutzgesetz enthaltenen
Ermächtigung für Straußenvögel (Strauße, Emus und Nandus) Gebrauch zu machen.

Zur Begründung wird auf einen früheren Beschluss des Bundesrates verwiesen, in dem
ein Verbot der Straußenhaltung gefordert worden war mit der Möglichkeit, auf
Antrag Ausnahmen zuzulassen, sofern dieses dem Schutz der Tiere nicht
zuwiderläuft. Der Bundesrat hält die damalige Forderung nach wie vor für
berechtigt. Die tierschutzgerechte Haltung von Straußen sei unter den hier
vorherrschenden Witterungsbedingungen nicht über generelle Haltungsanforderungen
zu regeln, sondern Einzelfallprüfungen vorzubehalten.

Links zum Thema Strauße.

 


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