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@grar.de Aktuell - 24.09.2002

Rohmilch ist nicht immer die beste Wahl

Untersuchung der Bundesanstalt für Milchforschung zeigt hygienische Mängel auf


Kiel (agrar.de) - Unter dem Eindruck der zahlreichen Lebensmittelskandale der
letzten Jahre entscheiden sich viele gesundheitsbewusste Verbraucher dafür,
landwirtschaftliche Produkte direkt beim Bauern zu kaufen. Dazu zählt auch die
Milch. In Hessen beispielsweise verkaufen rund 50 Prozent der 9000 Milcherzeuger
Milch-ab-Hof.

Untersuchungen der Bundesanstalt für Milchforschung (BAfM) in Kiel haben
nun ergeben, dass unter lebensmittelhygienischen Gesichtspunkten der Direktverkauf
von Milch und Milchprodukten nicht unproblematisch ist. So konnten aus 149 Proben
von Milch-ab-Hof in 30 Proben (20,1 Prozent), die aus 22 verschiedenen Betrieben
stammten, Krankheitserreger isoliert werden, davon zweimal EHEC-Bakterien und
15-mal Listeria monocytogenes.

Ähnlich sah es bei den Milchprodukten aus: In 334 Rohmilchkäseproben wurden sieben
Mal EHEC-Bakterien gefunden. Mit EHEC werden Giftstoffe produzierende
Coli-Bakterien bezeichnet, die zu ernsten Magenbeschwerden, blutigen Durchfällen,
aber auch zu Nierenschäden führen können. Listerien können besonders bei
anfälligen Personen wie Schwangeren, Kleinkindern und immungeschwächten Menschen
Fieber, Erbrechen und Erkrankungen wie Hirnhautentzündung hervorrufen.

Bei den so genannten Hygiene-Parametern in Milch-ab-Hof überschritten bis zu 29
Prozent der Proben die in der Milchverordnung angegebenen Maxima. Bei
pasteurisierter Frischmilch aus der Molkerei kommt es dagegen zu keinen
Überschreitungen. Konsumenten sollten auf jeden Fall Milch-ab-Hof vor dem Verzehr
abkochen, um eventuell vorhandene Krankheitskeime abzutöten.

Die hygienischen Anforderungen an Milch und Milcherzeugnisse sind rechtlich
geregelt und erscheinen im Sinne des Verbraucherschutzes auch ausreichend. Die zum
Teil unbefriedigende hygienische Situation sollte durch eine verstärkte Weiter-
und Fortbildung der Direktvermarkter verbessert werden.

Wesentlich günstiger sah es im Rahmen dieser Untersuchung bei Vorzugsmilch aus,
die auch über die Direktvermarktung oder den Handel abgegeben werden kann. Hier
wurden deutlich weniger Keime gefunden. Verantwortlich dafür ist offensichtlich
die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen der Milchverordnung (§ 7) mit den
konkreten Anforderungen an den landwirtschaftlichen Betrieb.

Links zum Thema Rinder,
Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle.

 


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