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@grar.de Aktuell - 20.09.2002

Strengere Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch und Milch zum persönlichen Verbrauch in die EU


Brüssel (agrar.de) - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit (SCFCAH) hat heute einen Vorschlag der Kommission befürwortet, die
Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch und Milch, die zum persönlichen Verbrauch
in die EU eingeführt werden, strenger zu fassen. So dürfen Personen, die aus
bestimmten Drittländern in die EU einreisen, Fleisch, Fleischerzeugnisse bzw.
Milch oder Milcherzeugnisse nur noch dann im persönlichen Gepäck mit sich führen,
wenn sie entsprechende Dokumente der Veterinärbehörden vorlegen können. Der
Vorschlag wird jetzt von der Kommission formell angenommen und am 1. Januar 2003.

Hierzu erklärte David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz:
'Dies ist eine vernünftige Maßnahme, die unseren Schutz vor der Einfuhr von
Erzeugnissen verstärkt, die im Falle der Kontamination ernsthafte Tierseuchen
auslösen können. Die Maul- und Klauenseuche ist uns allen noch gut in Erinnerung,
und angesichts der derzeitigen Probleme mit der klassischen Schweinepest ist es
gerechtfertigt, alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um künftige
Ausbrüche dieser Krankheit zu verhindern.

Aber die Verschärfung der Vorschriften ist nur eine Seite der Medaille. Ebenso
wichtig ist es, dass wir diese Botschaft den Personen, die in die Europäische
Union und die Kandidatenländer einreisen, auch vermitteln. Deshalb starten wir
jetzt eine Sensibilisierungskampagne, bei der u. a. Plakate in mehr als 30
Sprachen verbreitet werden, die die Reisenden vor und auch während der Reise über
die neuen Regeln und ihre Gründe informieren.'

Nach dem Vorschlag sollen geltende Ausnahmen von den Einfuhrbedingungen und
Grenzkontrollen für Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse, die die
Reisenden zum persönlichen Verbrauch gekauft haben oder die an Privatpersonen
versandt werden, ausgesetzt werden; außerdem ist eine Sensibilisierungskampagne
vorgesehen, um die Reisenden auf die neuen Vorschriften hinzuweisen.

Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche
Spezialnahrung dürfen von den Reisenden jedoch weiterhin mitgeführt werden, sofern
(i) das Erzeugnis vor dem Öffnen nicht gekühlt werden muss, (ii) es sich um
verpackte Markenprodukte handelt und (iii) die Packung nicht geöffnet wurde.

Die Einfuhr sonstiger Mengen Fleisch, Fleischprodukte, Milch oder Milchprodukte im
persönlichen Gepäck ist jedoch nur dann zulässig, wenn für diese Waren bei der
Ankunft an der Grenze zur Europäischen Union die Unterlagen der amtlichen
Veterinärdienste des Herkunftslandes vorliegen, diese angemeldet und die
Unterlagen zur Veterinärkontrolle vorgelegt werden - es gelten also nunmehr
dieselben Bedingungen wie für gewerbliche Einfuhren.

Die neuen Vorschriften gelten nicht für Erzeugnisse, die Reisende aus Grönland,
den Färöern, Island, Andorra, San Marino, Liechtenstein, der Schweiz und den
Bewerberländern - mit Ausnahme der Türkei - mit sich führen.

Hintergrund

Die Bedingungen für die Einfuhr und Grenzkontrolle von tierischen Erzeugnissen,
die von Reisenden zum persönlichen Verbrauch mitgeführt oder an Privatpersonen
versandt werden, unterliegen - je nach Erzeugnis - drei unterschiedlichen
Richtlinien(1). Die Vorschriften lassen Ausnahmen von den Einfuhrbedingungen zu,
so z. B. bei nichtgewerblichen Einfuhren.

Die heutige Entscheidung setzt diese Ausnahmeregelungen aus und entspricht hiermit
den Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und
Klauenseuche der FAO, der Internationalen Konferenz zur Prävention und Bekämpfung
der Maul- und Klauenseuche und des Nichtständigen Untersuchungsausschusses des
Europäischen Parlaments für Maul- und Klauenseuche. Diese Ausschüsse haben die
Notwendigkeit erkannt, die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche (MKS) durch
vorschriftswidrig eingeführte oder von Reisenden zum privaten Verbrauch
mitgeführte Erzeugnisse von hierfür empfänglichen Tieren zu verhindern. (Diese
Gefahr besteht auch bei anderen großen Tierseuchen wie z. B. der klassischen und
der afrikanischen Schweinepest bzw. der Geflügelpest). In diesen Empfehlungen
wurde auch auf die Notwendigkeit von Sensibilisierungskampagnen hingewiesen, um
die Reisenden auf die neuen Vorschriften aufmerksam zu machen. Diesem Erfordernis
wird in der heutigen Entscheidung ebenfalls entsprochen.

Die Plakate können in allen EU-Sprachen, den Sprachen des Beitrittsländer und in
arabisch, bosnisch, kroatisch, hebräisch, japanisch, mazedonisch, russisch,
serbo-kroatisch, albanisch, serbisch, türkisch und Suaheli als pdf-Dokument vie
E-Mail bestellt werden.

Links zum Thema Lebenssmittel,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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