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@grar.de Aktuell - 20.09.2002

NRW: Merkblatt zum Bau und Betrieb von landwirtschaftlichen Biogasanlagen

Vereinfachung und Hilfe für die Landwirtschaft


Düsseldorf (agrar.de) - Das Landwirtschaftsministerium hat gemeinsam mit den
zuständigen nachgeordneten Behörden und dem Fachverband Biogas ein
'Merkblatt zur Errichtung und zum Betrieb von Biogasanlagen im
landwirtschaftlichen Bereich' erstellt. Dieses Merkblatt bündelt erstmals
einheitliche Anforderungen an die Behandlung von Biogasanlagen in NRW. Das
Merkblatt enthält Vorgaben für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie
die Betreiber aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Düngemittelrecht und Sicherheitstechnik. Es gewährleistet eine
einheitliche Umsetzung der an solche Anlagen zu stellenden Anforderungen. Damit
ergänzt dieses Merkblatt den gemeinsamen Runderlass des
Landwirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur
und Sport zu den Bauplanungsrechtlichen Anforderungen vom Beginn des Jahres.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: 'Mit der landesweiten Vereinheitlichung der
Anforderungen an das Bauplanungsrecht und nun auch an den Bau und den Betrieb von
Biogasanlagen, haben wir die Grundlage für die Nutzung dieser regenerativen
Energiequelle in NRW erheblich verbessert. In einer Positivliste sind sämtliche
Abfälle enthalten, die wiederverwertet werden dürfen. Sie ist eine echte
Hilfestellung und Vereinfachung für die Landwirtschaft. Durch den Einsatz von
Gülle/Biomasse liegen insbesondere bei Tierhaltungsbetrieben erhebliche Potenziale
für diese zukunftsträchtige Energieerzeugung. Mit dieser regenerativen
Energiequelle können sich Landwirtinnen und Landwirte ein zweites Standbein
schaffen und gleichzeitig das Klima schützen.'

Das Merkblatt wird an alle Interessierte verteilt und wird auf der
Internetseite des Ministeriums abrufbar sein. Der Gemeinsame Runderlass
vom 23.01.2002 zu den bauplanungsrechtlichen Anforderungen in Baugebieten
'Zulässigkeit von Biogasanlagen, Immissionsschutzrechtliches und
Bau-Genehmigungsverfahren' kann ebenfalls im Internet eingesehen werden. Die
Informationsschrift erhalten Sie auch über den Infoservice unseres Ministeriums:
Tel.: 0211-4566-666, Fax: 0211-4566-388, E-Mail.

Links zum Thema Biogas.

 


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