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@grar.de Aktuell - 18.09.2002

Schleswig-Holstein: Förderungsprogramm 'Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung' (MSL) neu aufgelegt


Kiel (agrar.de) - Im Zuge der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik
wird das Ziel verfolgt, Landwirten bei der freiwilligen Umstellung von
Produktionsverfahren, die den erhöhten Belangen des Schutzes der Umwelt und der
Erhaltung des natürlichen Lebensraumes dienen, einen finanziellen Ausgleich zu
gewähren bzw. bei schon eingeleiteten Maßnahmen deren Fortbestehen zu sichern. Die
Verpflichtungen für die Praxis gehen über die Maßgaben der guten
landwirtschaftlichen Praxis hinaus.

Ziel der gemeinschaftlichen Beihilferegelung nach der Verordnung (EG) 1257/99 vom
17.05.1999 ist es unter anderem, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
deutlich einzuschränken, die Anwendung von biologischen Anbauverfahren zu fördern
und die Umwelt durch eine Begrenzung des Viehbestandes je Weideeinheit zu
entlasten. Gleichzeitig soll das Maßnahmenpaket zum Gleichgewicht auf den Märkten
beitragen und die entstehenden Einkommensverluste ausgleichen. Weiterhin wird die
Einführung oder Beibehaltung solcher Agrarumweltmaßnahmen durch eine
Anreizkomponente honoriert.

Zuwendungen für extensive Produktionsverfahren wurden und werden zukünftig auf der
Grundlage der Richtlinien für die Förderung einer markt- und standortangepassten
Landbewirtschaftung (MSL, Kurzbeschreibung des Programms,
Richtlinie) als Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes' mit erheblicher Unterstützung von EU-Geldern gewährt.

Wesentliche Änderungen

Die Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Die bisher angebotenen aber von der Praxis nicht genutzten Möglichkeiten
'Förderung extensiver Produktionsverfahren bei Dauerkulturen' und 'Förderung
mehrjähriger Flächenstilllegung' sind gestrichen.
- Die Bestimmungen für hinzukommende Flächen während des Verpflichtungszeitraumes
wurden wesentlich verändert. Zukünftig gibt es keine Obergrenzen in der Größe für
hinzukommende Flächen.
- Für die Umstellung auf den ökologischen Landbau sind die Prämiensätze gegenüber
dem Vorjahr deutlich angehoben worden.

Die Programmschwerpunkte dieser Richtlinie liegen wie bisher in der Unterstützung
extensiver Produktionsverfahren auf dem Dauergrünland und im ökologischen Landbau.

Wichtig ist es, die gegebene Antragsfrist zu beachten. Für das Jahr 2002 bleibt es
bei den bereits bekannten Antragsfristen:

Die Antragsfrist endet am 30. September 2002 (Ausschlussfrist) für Neuanträge.
Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Ämter für ländliche Räume, wo Sie die
Antragsformulare erhalten. Für Landwirte, die bereits länger an der MSL-Förderung
teilnehmen, muss der Antrag auf Auszahlung in diesem Jahr letztmalig zum 31.
Oktober 2002 beim zuständigen Amt für ländliche Räume gestellt werden. Ab dem Jahr
2003 sind alle Anträge zur MSL, dies gilt für Neuanträge und Anträge auf
Auszahlung, zukünftig zeitgleich mit dem Grundantrag, d.h. bis zum 15. Mai eines
jeden Jahres einzureichen.

Öko-Info - Erstinformation zur Umstellung auf den Ökolandbau

Links zum Thema Bio-Landbau,
Links zum Thema Förderung.

 


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