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@grar.de Aktuell - 18.09.2002

Berninger: 'Bauer hilft Bauer' jetzt ohne große Formalitäten anerkannt

Vereinfachte steuerliche Anerkennung von Sachspenden an hochwassergeschädigte Bauern


Berlin (agrar.de) - Landwirte, die ihren flutgeschädigten Kollegen mit Sachspenden
helfen wollen, können ab sofort ein vereinfachtes Verfahren anwenden, um diese
Spenden steuerlich geltend zu machen. Darauf weist der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Matthias Berninger, hin.

Die Flutkatastrophe habe auch bei den Bauern untereinander eine große
Hilfsbereitschaft in Form von Sachleistungen ausgelöst, die unter dem Stichwort
'Bauer hilft Bauer' weithin bekannt geworden sei. Diese begrüßenswerte
Initiative – so Berninger, dürfe sich steuerlich nicht nachteilig auf die
helfenden Bauern auswirken, wenn die formalen Voraussetzungen für die
Abzugsfähigkeit einer Sachspende nicht eingehalten werden könnten.

Das Bundesministerium der Finanzen – so Berninger weiter – habe dem Anliegen des
Bundesverbraucherministeriums entsprochen und mit den obersten Finanzbehörden der
Länder eine entsprechende Vereinfachungsregelung beschlossen.

Danach kann nun unmittelbar eine Sachleistung zwischen Landwirten stattfinden,
indem der geschädigte Landwirt z.B. Futter oder Saatgut von einem anderen Landwirt
erhält. Diese Lieferung ist als Sachspende unter der Voraussetzung begünstigt,
dass der Empfänger den Eingang bestätigt und z.B. die Kommune eine
Zuwendungsbestätigung über den Entnahmewert zuzüglich eventuell angefallener
Umsatzsteuer ausstellt. Auch Gesellschaften sind mittelbar in die
Steuerbegünstigung einbezogen, wenn die Sachspenden z.B. an den Inhaber bzw.
Beteiligten einer Personengesellschaft oder den Gesellschafter einer GmbH
geleistet werden, der sie als Einlage in den Betrieb einbringt.

Links zum Thema Hochwasser.

 


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