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@grar.de Aktuell - 04.09.2002

Gefordert: Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen - unterstützt von Ministerin Künast


Aachen - Die Menschen für Tierrechte - Bundesverband der
Tierversuchsgegner
begrüßen ausserordentlich, dass Bundesministerin Renate
Künast mehrfach verkündete, dass sie sich explizit für ein Verbandsklagerecht für
Tierschutzverbände einsetzen will. - Ein Thema, mit dem sich, unabhängig vom
Ausgang der Bundestagswahl, alle Parteien aufgrund des neuen Verfassungsstatusses
der Tiere konfrontiert sehen müssen.

Bisher dürfen Tierschutzorganisationen nicht auf Unterlassung von Tierquälereien
und anderen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz klagen. Erst das
Verbandsklagerecht würde ihnen ermöglichen, Verletzungen von gesetzlichen
Tierschutzbestimmungen durch neutrale Stellen rechtlich überprüfbar zu machen.
Dadurch trüge es entscheidend dazu bei, dass Vollzugsdefizite abgebaut werden und
dass Verwaltungen umsichtiger und sorgfältiger planen.

'Es geht nicht länger an, dass Tiernutzer im Eigeninteresse gegen staatliche
Entscheidungen vor Gericht klagen können, den Tierschutzverbänden aber das gleiche
Recht, also die Verbandsklage, vorenthalten wird', betont Dr. jur. Eisenhart von
Löper, Vorsitzender der Menschen für Tierrechte, 'Zudem ist es jetzt, wo
Tierschutz wie der Naturschutz Verfassungsrang genießt, auch hier aus
Gleichheitsgrundsätzen geboten, ein Klagerecht für Tierschutzorganisationen
einzuräumen.'

Mit der letzten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, das im April 2002 in
Kraft getreten ist, hat die Regierung die Verbandsklage für Naturschutzverbände
auf Bundesebene eingeführt. Auf Länder- ebene ist sie bereits ein politisch
wirksames Instrument. Das bestätigt eine Untersuchung des unabhängigen Instituts
für Umweltfragen (UFU) in Berlin. Die Verbände seien sehr verantwortlich
mit dem Klagerecht umgegangen, es sei auch zu keiner Flut von Klagen gekommen und
vor allem waren die eingereichten Klagen überdurchschnittlich erfolgreich.

Da die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzorganisationen mit
parlamentarischer Mehrheit herbeigeführt werden muss, ist sie eine von 11 so
genannten Wahlprüfsteinen, die der Verband als Frage an rund 1.000
Bundestagskandidaten stellte. 65 Prozent der bisher eingegangen Antworten
befürworten dieses Klagerecht.

Auf einem eigenen Internet-Portal zur Bundestagswahl des Verbandes können
tierschutzrelevante Aussagen der Wahl- und Parteiprogramme der Bundestagsparteien
abgerufen werden.

Agrar- und Umweltpolitische Positionen der Parteien

Links zum Thema Tierschutz,
Links zum Thema Politik.

 


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