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@grar.de Aktuell - 29.08.2002

Bundesrat will das Öko-Landbaugesetz ändern


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat will das Öko-Landbaugesetz ändern, um
die Mitteilungspflichten der Kontrollstellen zu verbessern. Dazu hat er nach
Informationen des Bundestags-Pressedienstes einen Gesetzentwurf (14/9886)
vorgelegt.

Darin heißt es, das Nitrofen-Problem im ökologischen Landbau habe gezeigt, dass
die in dem Gesetz verankerten Meldepflichten nicht ausreichend seien. Vor allem
sei nicht ausreichend geregelt, wie Verstöße in der vorgelagerten Produktionsstufe
zurückverfolgt werden können. Eine erweiterte Meldepflicht der Kontrollstellen
gegenüber den Kontrollbehörden könne früher zu einer Aufklärung und besseren
Nachvollziehbarkeit des Warenstroms führen, so die Länderkammer.

Sie will den Gesetzestext dahin gehend ergänzen, dass die Kontrollstelle auch die
für ihren Sitz zuständige Behörde unterrichten muss, wenn für den Ort der
Tätigkeit des betroffenen Unternehmens und die Kontrollstelle verschiedene
Behörden zuständig sind.

Ferner solle die Kontrollstelle bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß bei
einem Zulieferunternehmen die zuständige Behörde über ihre Feststellung
unterrichten müssen. Ebenso sei die Möglichkeit zu schaffen, diese
Unterrichtungspflicht durch Rechtsverordnung näher zu regeln.

In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Änderungsvorschlag ab. Eine
zusätzliche Unterrichtung der für den Sitz oder die Niederlassung der
Kontrollestelle zuständigen Behörde führe nicht zum Ziel, weil diese Behörde auf
Grund fehlender Zuständigkeit nichts zur Aufklärung des Falles beitragen könnte.
Damit würde eine Meldepflicht eingeführt, die ins Leere liefe.

Um den Informationsfluss zu vereinfachen, wie der Bundesrat dies wolle, müssten
die Kontrollstellen verpflichtet werden, sich im Verdachtsfall untereinander über
eventuelle Unregelmäßigkeiten direkt zu unterrichten.
Dem stehe jedoch die EU-Verordnung entgegen, wonach die zugelassenen
Kontrollstellen keinen anderen Personen als der für das Unternehmen
verantwortlichen Person und den zuständigen staatlichen Stellen Einblick in die
Informationen und Daten geben dürfen, von denen sie bei ihren Kontrollen Kenntnis
erhalten. An einer Änderung dieser Bestimmung werde derzeit auf EU-Ebene
gearbeitet.

Auch die Absicht, eine Ermächtigung in das Öko-Landbaugesetz zum Erlass einer
Rechtsverordnung aufzunehmen, sollte erst im Zusammenhang mit der in Kürze zu
erwartenden Änderung der EU-Rechtslage weiter verfolgt werden, heißt es in der
Stellungnahme.

Links zum Thema Bio-Landbau,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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