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@grar.de Aktuell - 28.08.2002

Reaktion der Europäischen Kommission auf die Flutkatastrophe in Deutschland, Österreich und in einigen Beitrittsländern


Brüssel (agrar.de) - Nach den anhaltenden katastrophalen Überschwemmungen in
Deutschland, Österreich, der Tschechischen Republik und der Slowakei möchte die
EU-Kommission erneut ihre Sympathie und ihr Mitgefühl für die Opfer zum
Ausdruck bringen. Seit Beginn der tragischen Ereignisse hat sie den betroffenen
Mitgliedstaaten und Kandidatenländern ihre volle Unterstützung zugesagt. So
schlägt sie die Einrichtung eines mit 500 Mio. Bis 1 Mrd. Euro ausgestatteten
Hilfsfonds für Natur-, Umwelt- und Technologiekatastrophen vor. Außerdem bestätigt
sie die Einführung einer Palette von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, unter
anderem auch im Rahmen der Strukturfonds.

Wie Präsident Romano Prodi erklärte, engagiert sich die Kommission weiterhin Seite
an Seite mit den schwer getroffenen Opfern der Flutkatastrophe und den
Verantwortlichen der betroffenen Staaten. In dieser schwierigen Zeit dürfe sich
die Solidarität Europas nicht nur auf die Bürger in der Europäischen Union
erstrecken, sondern müsse auch die Menschen in den künftigen Mitgliedstaaten
erreichen. Rasches, gezieltes und effizientes Handeln sei geboten. Mit der
Einrichtung des Sonderfonds und der Neuzuweisung der Strukturfondsmittel in
Deutschland und Österreich stelle die Kommission ihr Engagement unter Beweis.

In diesem Zusammenhang hat sie dem Parlament und dem Rat vorgeschlagen, eine
eigene Haushaltslinie für den Sonderfonds einzurichten. Die entsprechenden Mittel
sollen sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Kandidatenländern, mit denen
gegenwärtig über einen Beitritt verhandelt wird, zur Verfügung stehen und
möglichst bald bereitgestellt werden. Außerdem hat sie Deutschland und Österreich
vorgeschlagen, einen Teil der ihnen für den Zeitraum 2000-2006 zugewiesenen
Strukturfondsmittel umzuwidmen. Des Weiteren wird geprüft, ob die
Strukturfondsreserve in Höhe von 4 Prozent in Anspruch genommen werden kann.

Ferner bestätigt die Kommission, dass die am 15. und 23. August angekündigten
Maßnahmen (IP/02/1220) zugunsten der Landwirtschaft (IP/02/1228), des
Katastrophenschutzes und der von den Überschwemmungen betroffenen
Kandidatenländern angelaufen sind. Weitere Maßnahmen der Gemeinschaft sind in
folgenden Bereichen vorgesehen:

- Transeuropäische Netze: Neuzuweisung nicht zweckgebundener Mittel;

- EIB : Bereitstellung von Bankkrediten;

- Kandidatenländer : Neuzuweisung nicht zweckgebundener Heranführungshilfen (Ispa,
Phare et Sapard) in der Tschechischen Republik und in der Slowakei;

- Landwirtschaft : Ausnahmeregelungen für Stilllegungsflächen, Vorschüsse auf
Direktzahlungen, Bereitstellung von Interventionsgetreide, Ausnahmeregelungen und
Schnellverfahren für die Gewährung von Beihilfen zur Entwicklung des ländlichen
Raums;

- Staatliche Beihilfen: die Kommission kann staatliche Beihilfen genehmigen, die
in voller Höhe zur Reparatur von Hochwasserschäden verwendet werden dürfen. Sie
kann außerdem neue Beihilfen für zuvor öffentlich geförderte und nunmehr zerstörte
Vorhaben billigen. Des Weiteren verpflichtet sie sich, Beihilfevorhaben umgehend
zu prüfen und ermutigt die Mitgliedstaaten, erste Kontakte aufzunehmen, um diesen
Prozess zu beschleunigen;

- Öffentliche Aufträge: Verfahren können beschleunigt durchgeführt werden und in
Fällen, in denen die Mitgliedstaaten außergewöhnliche Umstände geltend machen
können, bestehen Möglichkeiten, von der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer
Ausschreibung abzuweichen;

- Katastrophenschutz: Koordinierung der Hilfe und Information im Rahmen des
Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC) und bevorstehende Festlegung einer
Europäischen Strategie zur Risikoprävention.

Links zum Thema Hochwasser,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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