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@grar.de Aktuell - 28.08.2002

Verwaltungsvereinbarung für Soforthilfe zur Existenzsicherung steht

Niedersachsen erster Unterzeichner, Abschlagszahlung fließt


Berlin (agrar.de) - Die Verwaltungsvereinbarung für die Auszahlung der Soforthilfe
zur Existenzsicherung von Landwirten in Hochwassergebieten ist vom
Bundesverbraucherministerium fertiggestellt und von Niedersachsen als
erstem Land unterschrieben worden. Die Vereinbarung bezieht sich auf die Summe von
10 Millionen Euro vom Bund und 10 Millionen von den Ländern. Der Bund zahlt 60
Prozent als Abschlag sofort aus. 'Das heißt, dass Herr Bartels das Geld ab morgen
verteilen kann,' sagte Staatssekretär Dr. Martin Wille heute in Berlin.
Niedersachsen erhält 15,7 Prozent oder einen Abschlag von 940.000 Euro.

Der größte Anteil von 27,5 Prozent dieser Mittel entfällt auf Sachsen, gefolgt von
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit je 19,7 Prozent, Brandenburg mit
12,4 Prozent, Schleswig-Holstein mit 4,1 Prozent, Thüringen mit 0,6 Prozent und
Hamburg mit 0,2 Prozent.

Anspruchsberechtigt sind Landwirte, deren kalkulierter Betriebsertrag 2002 um mehr
als 30 Prozent – in benachteiligten Gebieten um mehr als 20 Prozent – unter dem
Durchschnitt der drei Vorjahre liegt.

In Arbeit sind zwei weitere Verwaltungsvereinbarungen analog zu den vom
Bundeswirtschaftsministerium vorgesehenen Regelungen für gewerbliche Unternehmen:
Eine für die Unterstützung der Schadensbeseitigung in land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben – sie umfasst ein Volumen von 40 Millionen Euro,
je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen – und die andere zur
Teilentschuldung von Investitionskrediten. Hier treten Bund und Länder mit je 7
Millionen Euro ein.

Links zum Thema Hochwasser.

 


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