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@grar.de Aktuell - 23.08.2002

DBV: Unzureichende Aufstockung der Soforthilfen für hochwassergeschädigte Landwirte - Enttäuschendes Ergebnis der Bund-Länder-Stiftung

Bessere Koordinierung der Hilfen des Bundes notwendig


Berlin (agrar.de) - Die gestern von Bund und Ländern angekündigte Aufstockung der
Soforthilfen des Bundes für hochwassergeschädigte Landwirte auf 10 bis 30
Millionen Euro ist nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV)
völlig unzureichend. Die Summe stehe in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen
Schäden, die nach Umfrage des DBV in den Ländern auf 200 Millionen Euro beziffert
werde. Der DBV erneuerte seine Forderung, für wenigstens 50 Prozent des direkt
entstandenen Hochwasserschadens in einem landwirtschaftlichen Betrieb eine
Soforthilfe für die betroffenen Landwirte zu gewähren.

Der Bund hatte bei einer Besprechung mit den Ländern am 22. August in Berlin
insgesamt 30 Millionen Euro zugesagt, jeweils 10 Millionen Euro in 2002 und 2003
für den Ausgleich von Erlösausfällen und Flächenschäden sowie 10 Millionen Euro
für Gebäude- und Maschinenschäden.

Um 320 Millionen Euro soll die Gemeinschaftsaufgabe im Jahre 2003 aus Mitteln des
Solidaritätsfonds aufgestockt werden. Die zusätzlichen Mittel für die
Gemeinschaftsaufgabe seien zwar sinnvoll, weil insbesondere Reparaturen an
Deichen, Flussläufen und der ländlichen Infrastruktur finanziert würden.
Allerdings seien damit die dringenden betrieblichen Bedürfnisse der Landwirte
ausgespart, kritisierte der DBV.

Der DBV hat sich an Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier mit der dringenden
Bitte gewandt, die Hilfsprogramme für von der Flutkatastrophe geschädigten
Landwirte besser zu koordinieren. Den landwirtschaftlichen Betrieben müsse ein
gegenüber gewerblichen Betrieben gleichberechtigter Zugang zu allen weiteren
Hilfsmaßnahmen gewährt werden. So erwarte der DBV die Zusage, dass auch bei
Landwirten wenigstens 50 Prozent der entstandenen Hochwasserschäden ersetzt
werden, wie dies bereits gewerblichen Unternehmen zugesichert sei. Auch die
Bundeshilfen in Form von Zinszuschüssen für Sonderkredite, Haftungsfreistellungen
und den Schuldenerlass für zerstörtes Betriebsvermögen müssen landwirtschaftlichen
wie gewerblichen Unternehmen gleichermaßen offenstehen.

Links zum Thema Hochwasser.

 


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