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@grar.de Aktuell - 23.08.2002

EU: 443 Mio. EUR für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat zwei Entscheidungen
über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen erlassen. Die erste
Entscheidung betrifft die vorläufige Zuweisung von 443 Mio. Euro für die
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Wirtschaftsjahr 2002/2003. Mit
der zweiten Entscheidung wird der für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 verbleibende
Restbetrag (42 Mio. Euro von ursprünglich vorgesehenen 422 Mio. Euro) auf die
diejenigen Mitgliedstaaten aufgeteilt, die zusätzliche Mittel beantragt hatten.

Gemäß der neuen Ratsverordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (EG
Nr. 1493/1999 vom 17. Mai 1999) können die Mitgliedstaaten vorläufige jährliche
hektarbezogene Mittelzuweisungen für die Umstrukturierung und Umstellung von
Rebflächen beantragen.

Die Kommission legt diese vorläufigen Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten
anhand objektiver Kriterien fest, wobei der Einzelfall und der jeweilige Bedarf
sowie der Anteil des Mitgliedstaats an der Gesamtrebfläche der Gemeinschaft
berücksichtigt werden. Mit der jetzigen Entscheidung der Kommission werden die
vorläufigen hektarbezogenen Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten für das
Wirtschaftsjahr 2002/2003 festgelegt Für dieses Wirtschaftsjahr stehen Mittel in
Höhe von 443 Mio. Euro zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel für die
Wirtschaftsjahre 2000/2001 und 2001/2002 beliefen sich auf 380 bzw. 422 Mio. Euro.

Die vorläufigen Mittelzuweisungen können auf der Grundlage der von den
Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni übermittelten Ausgaben und revidierten
Ausgabenprognosen unter Berücksichtigung des Ziels der Regelung und entsprechend
den verfügbaren Mitteln angepasst werden. Den übermittelten Angaben zufolge haben
die Mitgliedstaaten von den für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 verfügbaren 422 Mio.
Euro insgesamt 380 Mio. Euro ausgegeben. Die verbleibenden 42 Mio. Euro wurden nun
von der Kommission auf diejenigen Mitgliedstaaten aufgeteilt, die zusätzliche
Mittel beantragt hatten. Der Restbetrag muss bis zum 15. Oktober verwendet werden.

Das Wirtschaftsjahr 2002/2003 wird das dritte Wirtschaftsjahr für die
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen sein. In den beiden vorangegangenen
Wirtschaftsjahren haben zahlreiche Weinbauern Interesse an dem Programm gezeigt.
In den meisten Mitgliedstaaten wurden alle anfänglichen Erwartungen übertroffen.

Anhang: Fläche und Zuweisung von EU-Mitteln für die einzelnen Mitgliedstaaten für
das Wirtschaftsjahr 2002/2003 und Aufteilung des Restbetrags für 2001/2002

Fläche und Zuweisung von EU-Mitteln für die einzelnen Mitgliedstaaten für das
Wirtschaftsjahr 2002/2003 und Aufteilung des Restbetrags für 2001/2002

Mitgliedstaat: Fläche (ha); Mittelzuweisung 2002/2003 (Euro)
Deutschland: 2.566 14.682.873
Griechenland: 1.050; 9.285.036
Spanien: 28.817; 157.285.185
Frankreich: 13.000; 95.000.000
Italien: 17.516; 123.935.139
Luxemburg: 11; 86.842
Österreich: 1.532; 10.565.980
Portugal: 3.766; 32.358.945
INSGESAMT: 68.258; 443.200.000

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Wein.

 


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