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@grar.de Aktuell - 21.08.2002

Künast begrüßt europäische Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel


Berlin (agrar.de) - Zukünftig werden europaweit einheitliche Bestimmungen für die
in den letzten Jahren immer häufiger und in größer werdender Vielfalt angebotenen
Nahrungsergänzungsmittel gelten. Bundesverbraucherministerin Renate Künast begrüßt
den Erlass einer entsprechenden EU-Richtlinie als wichtigen Schritt zur
Verbesserung des vorsorgenden Verbraucherschutzes bei diesen Erzeugnissen: 'Die
Bundesregierung fordert schon seit langem europäische Bestimmungen für diese
Lebensmittelgruppe. Nahrungsergänzungsmittel müssen sicher in ihrer Anwendung sein
und dürfen nur so aufgemacht und beworben werden, dass sie nicht mehr versprechen
als sie halten können.' Die Richtlinie soll zügig in deutsche Rechtsvorschriften
umgesetzt werden.

Nahrungsergänzungsmittel enthalten Nährstoffe, wie Vitamine, Mineralstoffe und
Spurenelemente, in konzentrierter Form. Sie werden zur gezielten Ergänzung der
Nahrung in vielfältiger Zusammensetzung in der Regel als Tabletten oder Kapseln
angeboten. Die kürzlich erlassene Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel regelt,
welche Stoffe in dieser speziellen Gruppe von Lebensmitteln eingesetzt werden
dürfen und wie diese Erzeugnisse zu kennzeichnen sind. Dies stellt sicher, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Etikett eindeutig über Inhalt und
Dosierung der Nahrungsergänzungsmittel informiert werden.
'Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Ich
halte es daher für wichtig, dass zukünftig ein entsprechender Hinweis auf den
Verpackungen oder den Etiketten dieser Erzeugnisse anzubringen ist', so Künast.

Derzeit werden von der Richtlinie Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente
erfasst, andere Stoffe, wie essentielle Fettsäuren, isolierte Ballaststoffe,
Aminosäuren oder auch Pflanzen-Extrakte, werden nach Ausarbeitung weiterer
Vorschriften auf europäischer Ebene einbezogen werden. Mengenbegrenzungen sollen
im nächsten Schritt festgelegt werden.

Die genannte Richtlinie soll nun so schnell wie möglich in einer neuen Verordnung
über Nahrungsergänzungsmittel in deutsche Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Es
wird derzeit geprüft, ob und welche nationalen Vorschriften über die
gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hinaus notwendig sind, um Verbraucherinnen
und Verbraucher umfassend vor gesundheitlichen Schäden, beispielsweise solchen,
die durch Überdosierungen bestimmter Stoffe verursacht werden könnten, aber auch
vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Links zum Thema Lebensmittel.

 


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