Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 19.08.2002

Hochwasser: Aktueller Stand der Hilfsmaßnahmen von EU, Bund und Ländern

DBV setzt sich für weitere Erleichterungen für hochwassergeschädigte Landwirte ein


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) wertet die Einigung
der Agrar-Staatssekretäre von Bund und Ländern vom gestrigen Sonntag, ein
gemeinsam finanziertes Hilfsprogramm für existenzgefährdete Landwirte aufzulegen,
als einen notwendigen ersten Schritt. Dafür wurden zunächst 20 Millionen Euro
bereit gestellt, die sich Bund und Länder teilen. Nach Angaben aus dem
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sollen die
Hilfsmaßnahmen konkreter bestimmt werden, sobald eine Bestandsaufnahme der Länder
über die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe vorliegt. Der DBV rät daher
allen betroffenen Betrieben, mit der örtlichen Agrarverwaltung Kontakt
aufzunehmen, damit schnell ein Überblick über die erforderlichen Maßnahmen
gewonnen werden kann. Der DBV erwartet von Bund und Ländern, dass diese jetzt
zügig handeln und die bisher bereit gestellten Mittel kurzfristig aufstocken, wenn
dies zur Existenzsicherung der Landwirte erforderlich ist. Bereits in der
vergangenen Woche hatten Bund und Länder angekündigt, außerdem 20 Millionen Euro
zur Wiederherstellung von beschädigten Deichen und Flußläufen über die
Gemeinschaftsaufgabe 'Agrarstruktur und Küstenschutz' zur Verfügung zu stellen.

Seit vergangener Woche können hochwasser- und regengeschädigte Landwirte
Investitions- und Liquiditätshilfedarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
erhalten. Der Zinssatz beträgt zum Beispiel für Kredite mit vierjähriger Laufzeit
4,4 Prozent nominal. DBV- Präsident Gerd Sonnleitner hat Bundesfinanzminister
Eichel und Bundeslandwirtschaftsministerin Künast dringend darum gebeten, auch für
Kredite an Landwirte einen Zinszuschuss zu gewähren. Für gewerbliche Unternehmen
und Freiberufler hatte das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch einen
einprozentigen Zinszuschuß aus Bundesmitteln gewährt. Der DBV erwartet darüber
hinaus, dass Bund und Länder bei Bedarf den Betrieben im Einzelfall auch mit
Bürgschaften zur Seite stehen.

Die EU-Kommission hat inzwischen der Nutzung von Stilllegungsflächen zur
Viehfütterung in 25 betroffenen Landkreisen in den Bundesländern Brandenburg,
Sachsen-Anhalt und Niedersachsen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Noch
nicht entschieden hat die EU-Kommission über die vom DBV geforderte Anpassung der
Interventionskriterien für Getreide. Beim ebenfalls vom DBV geforderten Vorziehen
der EU-Flächenzahlungen zur Liquiditätssicherung der Betriebe fordert der DBV von
EU, Bund und Ländern ein flexibles Vorgehen. Sollen die EU-Ausgleichszahlungen
noch vor dem 15. Oktober und damit im laufenden Haushaltsjahr 2002 ausgezahlt
werden, ist unter Umständen eine entsprechende Korrektur des EU-Haushaltsplanes
und eine Vorfinanzierung durch Bund und Länder erforderlich.

Das Bundesfinanzministerium hat am letzten Freitag einen Rahmenkatalog von
Steuererleichterungen vorgestellt, den die betroffenen Bundesländer nutzen können.
Dazu gehören vor allem Steuerstundungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen,
Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Gebäuden und Ersatz von Maschinen sowie
die Bildung von Rücklagen. Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an
Gebäuden und am Grund und Boden können ohne nähere Nachprüfung als sofort
abzugsfähiger Erhaltungsaufwand behandelt werden, wenn sie den Betrag von 45.000
Euro nicht übersteigen.

Bei betroffenen Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsteuersätzen
(§ 13 a EStG) ermittelt wird, ist ein Steuernachlaß möglich. Ermöglicht wurden
auch ermäßigte Steuersätze für die sogenannte Kalamitätsnutzung von Holz sowie der
sofortige Abzug der Aufwendungen für den Wiederaufbau zerstörter Obstbaumbestände.
Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung)
können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern
ist auch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte möglich.

Die Rückerstattung der Agrardieselsteuer für 2001 soll nach Zusage der
Finanzverwaltung beschleunigt bearbeitet und zu einem möglichst frühen Zeitpunkt
ausgezahlt werden. In den neuen Bundesländern sollen die Pachtzahlungen für
BVVG-Flächen zeitlich gestreckt werden.

Links zum Thema Hochwasser.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de