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@grar.de Aktuell - 19.08.2002

Hochwasser: Hinweise für landwirtschaftliche Unternehmen zur Schadensabwehr


Schwerin (agrar.de) - Im Hinblick auf das zu erwartende Hochwasser in einigen
Teilen des Landkreises Ludwigslust, weist das Landwirtschaftsministerium
Mecklenburg-Vorpommern Landwirtschaftbetriebe auf Besonderheiten bei den
notwendigen Maßnahmen zur Schadensabwehr hin.

Beachtet werden sollten:

1) Verbringen von Tieren auf absolut nicht hochwassergefährdete Flächen:

Bei der Umsetzung oder Evakuierung von Tieren und einer Unterbringung von Tieren
verschiedener Betriebe auf der gleichen Fläche oder im selben Stall muss auf den
Gesundheitsstatus beider Herden geachtet werden, d.h. beide Herden müssen den
selben Gesundheitsstatus aufweisen, um zusammen untergebracht werden zu können,
ansonsten verliert die Herde mit dem höheren Status ihren Status. Deshalb sollte
das Verbringen von Tieren immer in Abstimmung mit dem Veterinäramt erfolgen.

Die Flächen bzw. die neuen Standorte zur Unterbringung der Tiere müssen als
absolut hochwasserfrei eingeschätzt werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass eine
zweite Evakuierung erforderlich wird. Auch sollte die Zugänglichkeit zu den
Flächen auch bei hohen Wasserständen gegeben bleiben.

2) Sicherung von Pflanzenschutzmittelvorräten:

Pflanzenschutzmittel sind teure Betriebsmittel, die umweltgefährlich sind, wenn
sie nicht ordnungsgemäß angewendet werden. Deshalb ist das Mögliche zu
unternehmen, damit PSM Bestände nicht durch Hochwasser geschädigt und das
Elbewasser nicht durch PSM verunreinigt wird. Es ist deshalb erforderlich, dass
die Betriebe sicherstellen, dass ihre PSM Bestände sicher vor Hochwasser gelagert
werden oder bei einer nicht auszuschließenden Gefährdung diese an nicht
hochwassergefährdete Standorte verbracht werden.

3) Sicherung von Düngemittelvorräten:

Das zu Pflanzenschutzmitteln dargelegte gilt vergleichsweise auch für Düngemittel,
insbesondere in hoch konzentrierter Form.

4) Sicherung der Futtervorräte:

Soweit es möglich und leistbar ist, ist auch die Sicherung von Futtermitteln
geboten. Auch hier muss bei einer Umlagerung der neue Lagerplatz unbedingt
Hochwasserfrei bleiben.

5) Vorsorge vor möglichen Stromausfällen:

Da nicht auszuschließen ist, dass auch in nicht direkt vom Hochwasser betroffenen
Gebieten Stromausfälle eintreten können, ist es erforderlich bei einer notwendigen
Stromversorgung für den Betrieb, z.B. zeitweilig zum Melken, Milchkühlung,
Stallbelüftung, Vorsorge zu treffen.

6) Sicherung wichtiger Betriebsunterlagen:

Für die landwirtschaftliche Betriebsführung sind Aufzeichnungen und Dokumente von
zunehmender Bedeutung. Deshalb ist bei einer Bedrohung von einzelnen
Betriebsgebäuden die rechtzeitige Sicherung der dort vorhandenen Unterlagen und
Daten notwendig.

7) Sicherung der Technik und anderer mobiler Betriebsmittel:

Alle geltenden Vorschriften zum Umgang oben genannter Stoffe sind
selbstverständlich einzuhalten.

Bei Problemen und Schwierigkeiten, die nicht über Nachbarschafts- und
zwischenbetriebliche Hilfeleistung gelöst werden können, wenden Sie sich unbedingt
an das zuständige Katastrophenschutzzentrum des Kreises. Weder das Amt für
Landwirtschaft noch das LM können direkt in irgendeiner Form Hilfestellung geben.
Erforderliche Hilfen werden über das Katastrophenzentrum des Kreises und den
Krisenstab der Landesregierung organisiert.

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