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@grar.de Aktuell - 15.08.2002

Mecklenburg-Vorpommern: Nutzung stillgelegter Flächen für Weidezwecke möglich, wenn Futterflächen überschwemmt sind


Schwerin (agrar.de) - Ab sofort können Landwirte Stilllegungsflächen zur
Unterbringung und Ernährung von Vieh nutzen, wenn die Futterflächen des
Unternehmens infolge der Witterung überschwemmt sind. Allerdings müssen von der
Überschwemmung mindestens 33 Prozent der Futterflächen betroffen sein.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt diese Regelung für betroffene Futterflächen in den
Kreisen Ludwigslust, Parchim, Nordwestmecklenburg, Güstrow, Demmin und
Mecklenburg-Strelitz. Bestimmte Kreise in Niedersachsen sowie die Länder
Brandenburg und Schleswig-Holstein insgesamt können ebenfalls von dieser Regelung
Gebrauch machen.

Die Nutzung der Stilllegungsflächen muss im zuständigen Amt für Landwirtschaft
angezeigt werden. Entsprechende Formulare sind dort erhältlich.

Links zum Thema Hochwasser,
Links zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 


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