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@grar.de Aktuell - 15.08.2002

IGN fordert Aussetzung der Nachbaugebühren


Berlin/Lüneburg (agrar.de) - In den Saatgut – Nachbaustreit kommt Bewegung. Unter
Leitung von Staatssekretär Matthias Berninger (Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, BMVEL) trafen sich in Berlin u.a.
Vertreter von der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und
Nachbaugebühren (IGN), Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL),
Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Raiffeisenverband (DRV), Bund der
Deutschen Pflanzenzüchter (BDP), Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), um nach
Lösungswegen im heftigen Streit um die Gestaltung der Nachbauregelung beim Saatgut
zu suchen.

Die IGN und die AbL legten zu Beginn der Sitzung einen Vorschlag vor: Alle
0rganisationen einigen sich darauf, dass das von den Landwirten heftig kritisierte
Ausforschungsverfahren auf den Höfen durch die privatrechtliche 0rganisation der
Saatgut – Treuhandverwaltungs GmbH in Bonn abgeschafft wird. Sodann erklären sich
alle 0rganisationen bereit, über ein Fondsmodell nachzudenken und zu entscheiden,
dass einen fairen Interessenausgleich zwischen den Züchtern und den Landwirten
beinhaltet und die Geldvergabe für hervorragende züchterische Arbeit unter
öffentlich rechtliche Kontrolle stellt. In diesen Fonds werden Landwirte, Züchter
und die Bundesregierung einzahlen, um der gesellschaftlich wichtigen
Zukunftsaufgabe der Ernährungssicherung und der genetischen Vielfalt gerecht zu
werden. Der Vorschlag enthält auch, dass kleinere Landwirte und Landwirte, die
viel zertifiziertes Saatgut einsetzen, von der Fondsabgabe befreit werden können.

Dieser Vorschlag wurde lebhaft von der Berliner Nachbau - Runde diskutiert. Der
BDP – Vertreter bezeichnete es als denkbar, auf das Auskunftsverfahren zu
verzichten, wenn der Interessenausgleich gewahrt wäre. Der DBV – Vertreter
erklärte seine Bereitschaft, an der Ausarbeitung des Fondsmodells mitzuarbeiten.
Auf Vorschlag von Staatssekretär Berninger wird jetzt eine kleine Fachgruppe
eingerichtet, die die inhaltliche und rechtliche Gestaltung eines Fondsmodells
ausarbeiten soll. Auch der aktuelle Streit um die Weitergabe aller relevanten
Landwirte – Daten durch die Saatgut – Aufbereiter an die STV wurde von der IGN,
der AbL und dem Raiffeisen – Vertreter thematisiert und als rechtlich
problematisch angesehen.

Die IGN konnte in diesem Zusammenhang auf die Ankündigung des Landgerichts
Düsseldorf in der letzten Woche hinweisen, das wegen der problematischen
Vorgehensweise der STV gegen die Aufbereiter den Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg anrufen möchte. 'Angesichts des Nachbau - Urteils vom Bundesgerichtshof
(keine pauschale Auskunftspflicht der Landwirte) und angesichts der konstruktiven
Diskussion in der Berliner Nachbaurunde wäre es für uns nicht nachvollziehbar,
wenn jetzt Ende August der BDP und der DBV das alte umfassende Auskunftsverfahren
noch einmal durchziehen würden. Wir raten allen Landwirten und den Saatgut -
Aufbereitern, diese Auskünfte nicht mehr pauschal zu erteilen. Zudem fordern wir
Pflanzenzüchter und Bauernverband auf, aktuell auf die Erhebung der
Nachbaugebühren zu verzichten, um ein Zeichen zu setzen. Auf Grund der
katastrophalen Witterungsverhältnisse haben die Berufskollegen wirklich andere
Sorgen, als unnütze Fragebogen auszufüllen und für den katastrophalen Ernteausfall
auch noch Gebühren zu bezahlen,' so Georg Janßen, Geschäftsführer der
Interessengemeinschaft.

Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz.

 


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