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@grar.de Aktuell - 12.08.2002

Bayern: Hilfen für hochwassergeschädigte Bauern


München (agrar.de) – Die von den jüngsten Unwettern besonders betroffenen
schwäbischen und oberbayerischen Bauern können eine Entschädigung erhalten. Das
hat Landwirtschaftsminister Josef Miller in München entschieden. Hilfe wird allen
Landwirten gewährt, die durch Überflutung auf den Fluren, den Wirtschaftswegen und
an Gebäuden nachhaltig geschädigt wurden und dadurch in Notlage geraten sind. Die
Beihilfemaßnahmen werden laut Miller in enger Abstimmung mit der Hilfsaktion des
Bayerischen Finanzministeriums eingeleitet und orientieren sich am Schadensumfang
und an den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Betroffenen. Zur
Schadensfeststellung sollten sich die Landwirte aus den Unwettergebieten umgehend
an ihre zuständigen Landwirtschaftsämter wenden.

Wie der Minister weiter mitteilte, bleiben zudem bei Schäden an landwirtschaftlich
genutzten Flächen „in Fällen höherer Gewalt und bei außergewöhnlichen Umständen
sämtliche Beihilfeansprüche für die betroffenen Flächen bestehen. Die
flächenbezogenen Ausgleichszahlungen (Kulturpflanzenregelung, KULAP-A,
Ausgleichszulage) dürfen geleistet werden, die Futterflächen bleiben als solche
anerkannt. Wichtig ist, dass die Antragsteller das zuständige Landwirtschaftsamt
innerhalb von zehn Arbeitstagen schriftlich informieren.

Weiter sind bei der Förderung im Rahmen von KULAP-A Ausnahmeregelun­gen für
betroffene Antragsteller möglich, insbesondere bei der Extensivierung von Grünland
(Maßnahme 2.2 und 3.1 bis 3.3). Als Beispiele nannte Miller die
nichtlandwirtschaftliche Verwertung von Grünland und die Neuansaat bei stark
schlammbedeckten Flächen. Zudem dürfen nach Auskunft des Ministers in Oberbayern
und Schwaben bei Futterknappheit Stilllegungsflächen für Unterbringung und
Ernährung von Vieh genutzt werden. Voraussetzung ist laut einer Vorgabe des
Bundes, dass mindestens ein Drittel der Futterflächen der betroffenen Betriebe
überschwemmt wurde. Betroffene Bauern sollten sich laut Miller rasch an das
zuständige Landwirtschaftsamt wenden.

Links zum Thema Hochwasser,
Links zum Bundesland Bayern.

 


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