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@grar.de Aktuell - 12.08.2002

Künast: Hilfe für Landwirte bei Unwetterschäden

Nutzung von Stilllegungsflächen in Überschwemmungsgebieten möglich


Berlin (agrar.de) - In bestimmten Regionen Deutschlands, die besonders von
Überschwemmungen betroffen sind, können ab sofort stillgelegte Flächen für die
Unterbringung und Ernährung von Vieh genutzt werden. Dies hilft insbesondere den
Landwirten, deren Wiesen überschwemmt sind und die dadurch Probleme mit der
Futterversorgung ihrer Tiere bekommen.

'Es ist uns gelungen, bei der EU-Kommission in Brüssel Zustimmung für diese
Unterstützung unwettergeschädigter Landwirte zu erreichen', so
Bundesverbraucherministerin Renate Künast. 'Zwar gibt es noch keinen Überblick
über das gesamte Ausmaß der Unwetter-Schäden, aber wir sind froh, dass wir diese
Hilfe geben können', so die Ministerin.

Voraussetzung für die Nutzung von Stilllegungsflächen ist, dass mindestens ein
Drittel der Futterflächen der betroffenen Betriebe überschwemmt worden sind. Durch
die Nutzung der stillgelegten Flächen darf kein Gewinn erzielt werden und die auf
den betreffenden Flächen geernteten Erzeugnisse dürfen nicht unter die
Beihilferegelung für Trockenfutter fallen. Die Details dieser Regelung werden
durch die Bundesländer festgelegt.

Links zum Thema Hochwasser.

 


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