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@grar.de Aktuell - 09.08.2002

Brüssel genehmigt Nutzung stillgelegter Flächen für Futterwerbung in Hochwassergebieten


Hannover/Brüssel (agrar.de) - Der 'Verwaltungsausschuss Getreide' der
Europäischen Kommission hat gestern für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 die
Nutzung stillgelegter Flächen für die Unterbringung und Ernährung von Vieh in den
am meisten von Hochwasser und Nässe betroffenen Gebieten Niedersachsens genehmigt.
Dies gab heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels bekannt.

Die durch den Verwaltungsausschuss akzeptierte Ausnahmeregelung bezieht sich auf
Regionen, in denen insgesamt mindestens 27 Prozent der Futterflächen vom
Hochwasser betroffen sind. Auf der Grundlage der Ermittlung der
Landwirtschaftskammer Hannover sind folgende Landkreise und kreisfreien Städte in
die Regelung einbezogen worden: Celle, Gifhorn, Hannover, Harburg, Helmstedt,
Hildesheim, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Peine, Soltau-Fallingbostel, Stadt
Braunschweig, Stadt Hannover, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Uelzen, Verden
und Wolfenbüttel.

Landwirtschaftliche Betriebe, die in diesen Regionen die Ausnahmeregelung in
Anspruch nehmen wollen, müssen u. a. nachweisen, dass mindestens 33 Prozent ihrer
Futterflächen überschwemmt sind. Weitere Auskünfte erteilen die jeweils
zuständigen Ämter für Agrarstruktur.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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