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@grar.de Aktuell - 09.08.2002

'Zivis' auf dem Bauernhof haben sich bewährt

Einsatz als Betriebshelfer auf den Höfen - LMR und NLJ suchen Interessenten


Hannover (agrar.de) - Ob im Ackerbau oder der Viehzucht - der Einsatz von
Zivildienstleistenden bedeutet für viele niedersächsische Bauern in Notlagen eine
unverzichtbare Hilfe. Als großen Erfolg bewerten daher der Landesverband der
Maschinenringe (LMR) und die Landesgemeinschaft der Niedersächsischen Landjugend
(NLJ) den Einsatz ihrer Zivis. Nach Informationen des
Landvolk-Pressedienstes ist die NLJ seit 1993 als Zivildienststelle
anerkannt und setzt 23 Zivildienstleistende als landwirtschaftliche Betriebshelfer
auf niedersächsischen Höfen ein, weitere 50 Dienststellen kann der LMR seit 1996
im gleichen Metier besetzen. Die bäuerlichen Zivis kommen in enger Kooperation mit
den landwirtschaftlichen Alterskassen insbesondere in Härtefällen wie Krankheit,
Unfall oder Tod des Betriebsleiters zum Einsatz. Und das zur Zufriedenheit alle
Beteiligten, wie LMR und NLJ versichern. Während den Einsatzbetrieben aus einer
großen Notlage geholfen wird, können die Zivildienstleistenden selbst reichlich
Praxiserfahrung in ihrem Beruf sammeln.

Der Bedarf nach dieser Art der Zivildiensteinsatzes ist groß. Denn in erster Linie
profitieren die Betriebsleiter von einem Einsatz, die keinen gesetzlichen Anspruch
auf Betriebshilfe haben, durch krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit
aber in ihrer Existenz gefährdet sind. Die von den Zivis für den Einsatz
geforderte berufliche Qualifikation und Flexibilität soll dementsprechend die
Fähigkeit zur uneingeschränkten Hilfe für die Landwirte garantieren. So müssen die
Zivildienstleistenden vom Bundesamt für Zivildienst anerkannt sein, eine
landwirtschaftliche Berufsausbildung vorweisen und sollten möglichst die
einjährige Fachschule besucht haben. Die Bewerber sollten über praktische
Kenntnisse in allen wichtigen landwirtschaftlichen Betriebszweigen verfügen und
selbstständig arbeiten können. Die Dienstzeit unterliegt den Bestimmungen des
Bundesamtes für Zivildienst und beträgt wie üblich zehn Monate. Dafür können sich
die jungen Landwirte den Zivildienst später als Praxiszeit anerkennen lassen, z.B.
bei der Ausbildung zum Meister.

Dies und die nur noch zehnmonatige Dienstzeit machen diese Art des Zivildienstes
nach den Erfahrungen des LMR und der NLJ so beliebt. Die verkürzte Zeit erschwert
es beiden Organisationen jedoch, trotz einer sehr flexiblen Einstellungspraxis,
einen nahtlosen Anschluss an ausscheidende Zivis sicher zu stellen. Daher können
auch in diesem Jahr noch Stellen besetzt werden und auch für 2003 sind die
Maschinenringe und die Landjugend wieder auf der Suche nach geeigneten Bewerbern.
Junge Landwirte, die ihren Zivildienst auf Bauernhöfen absolvie-ren möchten und
die erforderlichen Qualifikationen nachweisen können, sollten sich möglichst
frühzeitig mit der NLJ, Beate Freye, Tel.: 0511-36704-45 oder den
Maschinenringen, Oliver Müller, Tel.: 0511-363937, beide in der Warmbüchenstr. 3,
30159 Hannover, in Verbindung setzen.

Links zum Thema Arbeitsmarkt,
Links zum Thema Maschinenringe.

 


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