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@grar.de Aktuell - 31.07.2002

WLV: Grüne Politiker kämpfen vergeblich gegen Plakataktion

Münster als Sitz von Gericht und Verband 'verantwortlich?'


Münster (agrar.de) - Dass der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband
(WLV) ein Berufsverband ist, der sich erfolgreich für die Interessen
seiner rund 50.000 Mitglieder einsetzt, ist allgemein bekannt. Dass er allerdings
so mächtig ist, Entscheidungen des Landgerichtes Münster zu beeinflussen oder gar
zu bestimmen, ist ihm neu.

Das Letztere behauptet zumindest Friedrich Ostendorf, Landwirt und Politiker der
Grünen mit aussichtsreichem Platz auf der Landesliste für die bevorstehende
Bundestagswahl. Der grüne Politiker ärgert sich offensichtlich maßlos über die
Plakataktion des WLV, die Wettbewerbsnachteile der heimischen Landwirtschaft
gegenüber anderen EU-Mitgliedsstaaten anprangert und grüne Agrarpolitik dafür
verantwortlich macht. Ostendorf, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft (AbL) stört überdies der Absender auf den Plakaten 'Ihre
Bauern in Westfalen-Lippe'. Dagegen hatte der Vorsitzende der AbL und
EU-Parlamentarier der Grünen Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf
Unterlassungsklage beim Landgericht in Münster eingereicht. Nach dessen
Auffassung dürfe der WLV nicht im Namen aller Bauern sprechen, deshalb müssten die
Plakate weichen.

Doch wie nach allgemeiner Rechtsprechung nicht anders zu erwarten, wurde die
Klage vom Landgericht Münster abgewiesen. So sei u.a. die Plakatierung vom Recht
der Meinungsfreiheit im Rahmen der verbandspolitischen Arbeit des WLV gedeckt. Den
'wahren' Grund für die Abweisung vermutet Ostendorf aber ganz woanders; in der
Westfälischen Rundschau vom 16. Juli wird Ostendorf nämlich folgendermaßen
zitiert: 'Dass wir in Münster nicht zum Zuge kommen würden, hatten wir
befürchtet. Münster ist schließlich Sitz des Bauernverbandes. Die Klage wurde an
die nächste Instanz weitergereicht.'

WLV-Hauptgeschäftsführer Werner Gehring zeigte sich ob dieser Worte Ostendorfs
durchaus amüsiert, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass diese Äußerungen für
einen möglichen Bundestagsabgeordneten schon sehr befremdlich seien, immerhin
spreche er dem Münsteraner Landgericht seine Unabhängigkeit bei der Rechtsfindung
ab. Im Übrigen wies Gehring darauf hin, dass von den etwa 38.000 Familienbetrieben
in Westfalen-Lippe etwa 98 Prozent im WLV organisiert seien.

Anmerkung am Rande: Bei der nächst höheren Instanz, dem Oberlandesgericht Hamm,
ging keine weitere Beschwerde gegen die Plakataktion ein. Angeblich wurde die
Antragsfrist von einem Monat versäumt. Vielleicht scheute man aber auch die damit
verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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