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@grar.de Aktuell - 27.07.2002

HBV: Kofinanzierung der Programme für den ländlichen Raum sichern


Friedrichsdorf (agrar.de) - Wie die anderen hessischen Ministerien, so muss auch
das Landwirtschaftsressort dazu beitragen, insgesamt etwa 150 Mio. Euro im
laufenden Landeshaushalt einzusparen. Wegen der massiven Steuerausfälle von rund
500 Mio. Euro hatte der Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar Ende Mai eine
Haushaltssperre verhängt, die mittlerweile in eine Bewirtschaftungsregelung
umgewandelt wurde. Hierdurch erhielten die Ressorts nach laut
Landwirtschaftsministerium eine gewisse Dispositionsfreiheit, bestimmte Bereiche
von Einsparungen auszunehmen. Das Landwirtschaftsministerium muss rund 26,2 Mio.
Euro einsparen. Derzeit werde geprüft, wie der Einsparbetrag erbracht werden
könne, ohne die Landwirtschaft über Gebühr zu belasten. Ziel bleibe, die Betriebe
wettbewerbsfähig zu halten, damit sie sich erfolgreich am Markt behaupten können.

Landesmittel ziehen Bundes- und EU-Mittel nach sich

Der Hessische Bauernverband (HBV) verfolgt die gegenwärtige Diskussion um
die Einsparungen mit großer Sorge. HBV-Präsident Heinz Christian Bär hat in einem
Brief an den Ministerpräsidenten Roland Koch auf die Bedeutung der Landesmittel
bei der Kofinanzierung der Förderprogramme 'Ländlicher Raum' aufmerksam gemacht.
Durch die Bereitstellung der Landesmittel könne je nach Förderprogramm der drei-
bis vierfache Betrag an Bundes- und EU-Mitteln abgerufen werden.

Die Einbeziehung der bisher noch nicht gebundenen Landeskomplementärmittel bei
gemeinschaftlich finanzierten Programmen in die Haushaltsbewirtschaftungsregelung
würde die hessische Landwirtschaft daher hart treffen. Dies um so mehr, als bei
vielen der relevanten Programme Bewilligungen auf jährlicher Basis erteilen würden
und diese sowie die Auszahlung der Mittel erst im Herbst erfolge und daher bis
jetzt nur ein sehr geringer Teil der Mittel rechtlich gebunden sei. Präsident Bär
bittet den Ministerpräsidenten in seinem Brief, die Auszahlung aller über die
Verordnung 'Ländlicher Raum' geregelten Programme möglich zu machen.

Von entscheidender Bedeutung für die hessische Landwirtschaft seien dabei unter
anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm und die Ausgleichszulage. Durch
das Agrarinvestitionsförderungsprogramm würden landwirtschaftliche Unternehmer in
die Lage versetzt, zukunftsträchtige Investitionen tätigen zu können. Diese
Investitionen seien in Anbetracht der zu erwartenden Veränderungen in Richtung
Verbraucherausrichtung, Tier- und Umweltschutz zwingend erforderlich, so Bär in
seinem Schreiben. Für die Entwicklung einer wettbewerbs- und leistungsfähigen
Landwirtschaft in Hessen sei die Investitionsförderung unverzichtbar.

Weiterhin werde durch die Ausgleichszulage (AGZ) eine nachhaltige flächendeckende
Bewirtschaftung sichergestellt. Mehr als 50 Prozent der hessischen
Landwirtschaftsfläche seien als benachteiligte Regionen klassifiziert. Die
Gewährung der Ausgleichszulage trage in diesen Teilen Hessens erheblich zur
Stabilisierung der Einkommen und zum Erhalt bäuerlicher Existenzen bei. Bär macht
abschließend darauf aufmerksam, dass angesichts des am 16. Oktober endenden
EU-Haushaltsjahres rasch eine Entscheidung getroffen werden müsse.

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