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@grar.de Aktuell - 26.07.2002

Thalheim: Fälle gescheiterter LPG-Umwandlungen sauber aufarbeiten

Staatssekretär warnt vor Spekulationen und pauschalen Wertungen


Berlin (agrar.de) - 'Es kommt darauf an, Fälle von gescheiterten LPG-Umwandlungen
auf Grundlage des geltenden Rechtes sauber aufzuarbeiten.' sagte Dr. Gerald
Thalheim, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesverbraucherministerium, anlässlich eines wirtschaftsrechtlichen
Symposiums der Friedrich-Schiller-Universität heute in Jena. Mit Blick auf die
Studie der Universität zur Umwandlung der Landwirtschaftlichen
Produktionsgenossenschaften (LPG) begrüßte er, dass mit den angekündigten
Untersuchungsergebnissen nun Tatsachen auf den Tisch gelegt würden und so
Lösungswege für dieses Problem erörtert werden könnten. Thalheim: 'Damit wird der
weiteren Spekulation und pauschalen Wertungen der Boden entzogen. Bisher galten
Mängel bei der Umwandlung von LPG oft als Beleg für Fehler in der
Vermögensauseinandersetzung. Dies kann aber - abgesehen von bestimmten Fällen
nichtiger Umwandlungen - so pauschalisierend nicht unterstellt werden.'

Thalheim erinnerte an die Sondersituation der LPG nach der Wiedervereinigung. Bei
aller Sorgfalt, die bei der Umwandlung zu berücksichtigen sei, könne die Meßlatte
von heute nicht an die Situation von damals angelegt werden. Der ostdeutschen
Landwirtschaft sei seit der Wiedervereinigung eine bemerkenswerte Aufbauleistung
gelungen. Noch 1989 habe es in der DDR insgesamt 4.530 LPG mit über 800.000
Mitgliedern und etwa einer Million Anspruchsberechtigten gegeben. Heute gebe es in
den neuen Ländern rund 24.000 Einzelunternehmen, 3.200 Personengesellschaften und
3.300 Juristische Personen, die gut die Hälfte der Landwirtschaftlichen Nutzfläche
bewirtschaften. Diese Strukturen böten eine solide Basis für den internationalen
Wettbewerb, so Thalheim.

Interessant sei, aus welchen Gründen die LPG-Umwandlung beanstandet werde. Vor
allem sei dies der mangelhaften Beratung in der Umwandlungsphase anzulasten.
'Viele Anwälte, nicht wenige davon aus den alten Bundesländern, haben das
Landwirtschaftsanpassungsgesetz ignoriert und gehofft, dass nicht zulässige
Umwandlungen durch die Registereintragungen geheilt würden. Das hat sich als
Trugschluss erwiesen', so der Staatssekretär. Bei der jetzt notwendigen
Aufarbeitung dieser Fälle müssten sowohl der mehrheitliche Wille der Mitglieder
für den eingeschlagenen Weg der Umwandlung ehemaliger LPG berücksichtigt als auch
eine ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung gesichert werden bzw. bleiben.
Neben der Herstellung von Gerechtigkeit gehe es darum, die Arbeitsplätze in den
offensichtlich nicht rechtmäßig zustande gekommen Unternehmen zu erhalten. Von dem
Symposium erhoffe er sich konkrete Anregungen für alle Beteiligten, so Thalheim.

Forderungen nach einer Gesetzesänderung erteilte der Staatssekretär eine klare
Absage. Die Rechtsprechung habe den Wortlaut des Gesetzes verfassungskonform
ausgelegt, um die eigentumsrechtlich geschützten Mitgliedschaftsrechte der
LPG-Mitglieder zu wahren. Diese zurecht gezogene verfassungsrechtliche Schranke
werde der Gesetzgeber selbstverständlich achten. Sie dürfe auch nicht durch ein
verspätetes 'Heilungsgesetz' umgangen werden.

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