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@grar.de Aktuell - 26.07.2002

BMVEL: EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette verständigt sich auf Verfahren bei MPA-Rückständen

Bundesländer entsperren weitere Betriebe


Berlin/Brüssel (agrar.de) - Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und
die Tiergesundheit haben sich gestern Abend die EU-Mitgliedstaaten auf folgendes
Verfahren im Umgang mit potenziellen oder tatsächlichen MPA-Rückständen
verständigt. Das berichtet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft (BMVEL)

- Alles potenziell belastete Futter und sämtliche potenziell belastete Melasse
muss vom Markt genommen werden und darf nicht in die Lebens- oder
Futtermittelkette gelangen.

- Wenn in den Proben von Melasse und/oder Futtermitteln keinerlei Rückstände
gefunden werden, werden landwirtschaftliche Betriebe wieder freigegeben.

- Wenn in Proben von Melasse und/oder Futtermitteln MPA-Rückstände gefunden
werden, müssen repräsentative Stichproben von Tieren getestet werden. Zur weiteren
Absicherung dieser Ergebnisse in Deutschland wurden in diesem Zusammenhang ca 140
Fleischproben getestet, alle mit negativem Ergebnis.

- Zusätzlich werden ab sofort 30 Tage lang kontinuierlich Schlachtkörper auf MPA
hin getestet.

- Die nationalen Rückstandspläne sollen mit Blick auf die aktuellen Erfahrungen
überarbeitet und die EU-Kommission soll hierüber unterrichtet werden.

- Die aufgrund von Kreuzkontamination in den Niederlanden entstandene potenziell
MPA-belastete Melasse wird sichergestellt und vollständig vom Markt genommen. Die
Niederlande haben die entsprechenden Unterlagen über Lieferungen nach Deutschland,
Belgien sowie innerhalb der Niederlande gestern Abend zur Verfügung gestellt. Die
Unterlagen wurden umgehend an die Bundesländer weitergeleitet. Aufgabe der
Bundesländer ist es nun, die Lieferwege nachzuvollziehen und sicherzustellen, dass
die Melasse vom Markt genommen wird.

- - Aus einem Teil der o.g. Melasse wurde Alkohol hergestellt. Die hierbei
angefallenen potenziell mit MPA-belasteten Rückstände und Hefekonzentrate sowie
Futtermittel, die daraus hergestellt wurden, müssen vom Markt genommen werden.

- - Lebensmittel, bei deren Herstellung die o.g. kontaminierte Melasse verwendet
wurde, und in deren Herstellungsprozess die MPA-Belastung nicht sicher
ausgeschlossen werden kann (wie z.B. bei Destillation oder Kristallisierung),
werden sichergestellt und überprüft.

- In den landwirtschaftlichen Betrieben, die belastetes Flüssigfutter erhalten
haben und in denen in einer Stichprobe , bei einem einzigen Tier MPA nachgewiesen
wird, muss jedes einzelne Tier, das aus diesem Betrieb herausgeht, getestet
werden. Es darf nur verkauft werden, wenn kein Rückstand gefunden wird. Dabei
stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass keine Tiere, kein Fleisch oder
Fleischprodukte aus positiv getesteten Beständen in andere Mitgliedsländer oder
Drittstaaten geliefert wird. Dieser Punkt hat für Deutschland praktisch keine
Bedeutung, da Flüssigfutter lediglich in zwei Betriebe geliefert wurde. Ergebnisse
von Probeschlachtungen aus diesen Betrieben waren ausnahmslos negativ, so dass
diese Betriebe inzwischen wieder freigegeben werden konnten.

- Alle diese Maßnahmen müssen unter behördlicher Überwachung geschehen. So stehen
Rückführung und unschädliche Beseitigung der belasteten Futtermittel unter
behördlicher Überwachung der Länder.

In der heutigen Telefonkonferenz haben die Bundesländer dem Ergebnis der
Beratungen des Ständigen Ausschusses zugestimmt. Sie haben daher beschlossen, die
gesperrten Betriebe, freizugeben, wenn sichergestellt ist, dass dort sieben Tage
lang kein belastetes Futter eingesetzt wurde.

Links zum Thema Tierernährung.

 


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