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@grar.de Aktuell - 23.07.2002

EU: Kommission schlägt neue Vorschriften für die Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs vor


Brüssel (agrar.de) - Die amtliche Überwachung der Hygiene von Lebensmitteln
tierischen Ursprungs soll durch einen von der Europäischen Kommission
angenommenen Vorschlag neu geregelt werden. Es handelt sich um einen von fünf
Vorschlägen des sogenannten 'Hygienepakets', das zu den im Aktionsplan des
Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit aufgeführten Maßnahmen zählt. Der
Vorschlag sieht überarbeitete Bestimmungen über die amtliche Überwachung von
frischem Fleisch, lebenden Muscheln sowie von Milch und Milcherzeugnissen vor.
Hauptzweck des Vorschlags ist die Gewährleistung eines hohen Maßes an
Verbraucherschutz durch bessere Garantien für die Sicherheit von Erzeugnissen
tierischen Ursprungs.

Bezüglich Fleisch sieht der Vorschlag Folgendes vor:

a) er trägt den jüngsten Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses
„Veterinärmedizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit"
Rechnung, indem er für die Fleischuntersuchung einen wissenschaftsbasierten Ansatz
einführt;

b) er führt einen risikobasierten Ansatz in die Fleischuntersuchung ein, um den
Verbraucher vor allen Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Verzehr von Fleisch zu
schützen;

c) er führt das Konzept 'vom Erzeuger zum Verbraucher' in das
Fleischuntersuchungssystem ein und sorgt damit für einen kontinuierlichen
Informationsfluss zwischen der Primärproduktion und dem Schlachthof;

d) er zieht einen klaren Trennstrich zwischen der Verantwortung des
Schlachthofbetreibers und derjenigen der zuständigen Behörden;

e) er bringt die Vorschriften über die Fleischuntersuchung in Übereinstimmung mit
den geplanten EU-Bestimmungen im Bereich der Hygiene, der Zoonosen und der
amtlichen Futter- und Lebensmittelüberwachung.

Im Hinblick auf lebende Muscheln macht der Vorschlag deutlich, was die zuständige
Behörde zur Gewährleistung der Sicherheit tun muss. Hierzu zählt die Einrichtung
eines Überwachungsprogramms für die Erntegebiete zwecks Prüfung der
mikrobiologischen Qualität lebender Muscheln, des Vorhandenseins toxinerzeugenden
Planktons und des Vorhandenseins chemischer Kontaminationen.

Bezüglich Milch und Milchprodukten soll mit dem Vorschlag sichergestellt werden,
dass für den Fall, dass Rohmilch nicht dem geforderten Hygienestandard entspricht,
Abhilfemaßnahmen auf Betriebsebene ergriffen werden, und dass Milch, die
möglicherweise die menschliche Gesundheit gefährdet, nicht zum Verzehr
ausgeliefert werden darf.

Hintergrund

Das 'Hygienepaket' soll die derzeit über 17 Richtlinien verstreuten, eingehenden
und komplexen Hygienebestimmungen bündeln, harmonisieren und gleichzeitig
vereinfachen.

Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen und transparenten Hygienepolitik, die
für sämtliche Lebensmittel und für sämtliche Lebensmittelunternehmen gilt und
effektive Instrumente zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit wie auch zur
Bewältigung potenzieller künftiger Lebensmittelkrisen über die gesamte
Lebensmittelherstellungskette hinweg bereitstellt.

Die neuen Hygienebestimmungen stützen sich auf drei Grundprinzipien:

die Einführung des Grundsatzes 'vom Erzeuger zum Verbraucher' in die
Hygienepolitik, um eine systematische und umfassende Hygieneregelung für sämtliche
Lebensmittel in allen Sektoren zu schaffen, die die derzeitigen sektorspezifischen
und verstreuten Vorschriften ersetzt;

die Lebensmittelerzeuger sollen die Hauptverantwortung für die Sicherheit der
Lebensmittel übernehmen, und zwar im Wege von Programmen für die Eigenprüfung und
für moderne Verfahren zur Gefährdungskontrolle;

sämtliche Lebensmittelunternehmen sollen registriert werden. Damit wird es den
Überwachungsbehörden ermöglicht, ihre Tätigkeiten besser zu organisieren und
risikobasierte Überwachungssysteme zu entwickeln und zu betreiben.

Die Hygienevorschläge werden im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet. Wenn die
geplanten Verordnungen vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen sind,
werden sie die Richtlinie über die Lebensmittelhygiene (93/43) und die
sechzehn produktspezifischen Richtlinien des Rates ersetzen.

Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle.

 


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