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@grar.de Aktuell - 19.07.2002

Europaweit einheitliches Verfahren beim Umgang mit positiven MPA-Befunden


Berlin (agrar.de) - Im Zusammenhang mit Pressemeldungen zu den getroffenen
Maßnahmen in Betrieben, die möglicherweise MPA kontaminiertes Futter erhalten
haben, weist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) auf das mit der Europäischen Kommission und den
Bundesländern vereinbarte Verfahren hin. Dieses wird in allen betroffenen
Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet.

Hiernach werden alle landwirtschaftlichen Betriebe ermittelt, die Futter mit
eventuell MPA-belasteter Melasse bekommen haben. Aus diesen Betrieben dürfen keine
Tiere zur Schlachtung gegeben und keine Milch geliefert werden. Es werden
Futterproben gezogen und auf MPA untersucht.

Die Sperren werden wieder aufgehoben, wenn im Futter kein MPA gefunden wird.

Bei positiven MPA-Funden in Futter wird eine repräsentative Stichprobe von Tieren
untersucht. Als Probematerial kommt insbesondere Nierenfett in Frage. Erst wenn
diese Untersuchungen negativ verlaufen, wird der Betrieb freigegeben.

Damit ist sichergestellt, dass keine gesundheitlich bedenklichen Lebensmittel auf
den Markt kommen.

Das Verfahren gilt auch für die im Zusammenhang mit den jüngsten MPA-Funden bei
Futtermittelherstellern in Nordrhein-Westfalen stehenden Betrieben.

Links zum Thema Tierernährung,
Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle.

 


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