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@grar.de Aktuell - 12.07.2002

DBV begrüßt Meldepflicht bei Kontrollen von Ökoprodukten


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die
Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Öko-Landbaugesetz. Diese Änderung geht
auf einen Antrag Bayerns zurück.

Der Nitrofen-Skandal hatte eine 'Lücke' im Öko-Landbaugesetz aufgezeigt, das erst
vor kurzem in Kraft getreten war und die Kontrollen im Öko-Landbau und auch durch
private Kontrollstellen regelt, die in Deutschland zahlenmäßig überwiegen. Nach
dem heutigen Bundesratsbeschluss sind für die Anerkennung und Zulassung der
Kontrollstelle die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
als die übergeordnete Institution zuständig. Zudem ist den Konstrollstellen eine
Meldepflicht bei Vergehen (zum Beispiel bei Überschreitung von Grenzwerten) an
diese Bundesanstalt auferlegt worden.

Nur so ist eine ausreichende Rückverfolgbarkeit von Zuwiderhandlungen und eine
frühzeitigere Aufklärung und bessere Nachvollziehbarkeit der Warenströme auch im
Öko-Landbau gegeben. In dem von der Wirtschaft, dem Lebensmitteleinzelhandel und
der Landwirtschaft erarbeiteten und von ihr getragenen QS-System war für
konventionelle Produkte gerade dies von Anfang an die wichtigste Zielsetzung. Mit
dem Beschluss des Bundesrates hat der Öko-Landbau nunmehr einen weitgehend
gleichen Kontroll- und Meldestand.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Reinhardtstraße 18, 10117
Berlin, Tel.: 030-31904-239, Fax: 030-31904-431, E-Mail.

Links zum Thema Agrarpolitik,
Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle.

 


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