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@grar.de Aktuell - 11.07.2002

CDU/CSU zur Agrarreform: Verlässlichkeit und Perspektiven in der Europäischen Agrarpolitik


Berlin (agrar.de) - Zu den Vorschlägen von EU-Kommissar Dr. Franz Fischler im
Rahmen der Halbzeitbewertung der Agenda 2000-Beschlüsse zur Gemeinsamen
Agrarpolitik erklären der Stellvertretende Vorsitzende, Dr. Klaus
Lippold
, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, und der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Hintze:

'Auch die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages sieht Reformbedarf bei der
Gemeinsamen Agrarpolitik und ist bereit, notwendige Schritte entschlossen
mitzugehen. Die europäische und die deutsche Landwirtschaft brauchen allerdings
auch Planungssicherheit und verlässliche Perspektiven. Deshalb tritt die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Nachdruck für die volle Laufzeit der Vereinbarungen
der Agenda 2000 bis zum Jahr 2006 ein, zumal die Halbzeitbewertung keine
grundlegenden Änderungen verlangt.

Ansonsten gehen die von EU-Kommissar Fischler vorgelegten Vorschläge grundsätzlich
in die richtige Richtung und sind eine Grundlage für die Weiterentwicklung der
Agrarpolitik der EU nach 2006. Insbesondere die Entkoppelung der Produktion von
den Direktbeihilfen, das Kernstück der Reformvorschläge, wird von der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion positiv gesehen, um damit eine größere unternehmerische
Freiheit der landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten.

Weiter fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Nachdruck, die Zeit bis zum Jahr
2006 so frühzeitig wie möglich zu nutzen, um die Basis für eine grundlegende
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zu schaffen, an der insbesondere auch der
Partner Frankreich aktiv mitarbeiten muss.

Es ist zu begrüßen, dass die Europäische Union sich explizit für die Beibehaltung
des Prinzips der Direktzahlungen ausgesprochen hat. Ohne Direktbeihilfen kann das
europäische Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft nicht bestehen. Die
Landwirtschaft in einem Industrieland wie Deutschland erbringt vielfältige
Leistungen für die Gesellschaft, die vom Markt nicht abgegolten werden und deshalb
über staatliche Direktzahlungen honoriert werden müssen.

Der Vorschlag zur Modulation muss gründlich bedacht werden. Eine Umschichtung in
die zweite Säule ist für uns nur dann diskutabel, wenn die Fördermaßnahmen
vorrangig einkommenswirksam für die Landwirte sind. Die Modulationsmittel müssen
der Landwirtschaft und den jeweiligen Regionen erhalten bleiben. Für die
ergänzende Einkommenspolitik sollten die Freiräume der Mitgliedstaaten im Sinne
des Subsidiaritätsprinzips vergrößert werden.

Eine undifferenzierte Kappung der Direktbeihilfen, wie es der Vorschlag mit
300.000 Euro je Betrieb zuzüglich des arbeitskraftbezogenen Freibetrages vorsieht,
lehnt die CDU/CSU-Fraktion allerdings ab. Eine solche Regelung ginge einseitig zu
Lasten der Landwirtschaft in den neuen Ländern.

Die Entscheidung über die Osterweiterung darf nicht mit der Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik verknüpft werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet den
Vorschlag der EU-Kommission einer stufenweisen Einführung der Direktzahlungen für
die neuen Mitgliedstaaten. Um die EU nach einer Reform im Jahre 2006 nicht zu
überfordern, sollte für die Zahlung der Direktbeihilfen an die Landwirtschaft
jedoch zusätzlich das Prinzip der Kofinanzierung eingeführt werden.'

Links zum Thema Agrarpolitik,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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