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Zur Zeit | Halbzeitbewertung |
Getreide |
Interventionspreis: 101,31 €/t; Direktzahlungen: 63 €/t, multipliziert mit dem
Referenzertrag
Sieben Monatszuschläge, durch die sich der Interventionspreis um jeweils 0,93
€/t erhöht |
Abschließende Senkung des Interventionspreises um 5 % (anstatt, wie in der
Agenda 2000 vorgeschlagen, um 20 %) auf 95,35 €
Ausgleich entsprechend dem in der Agenda 2000 skizzierten Vorgehen, d. h. zu
50 %
Wegfall der monatlichen Zuschläge? |
Roggen |
Intervention von Roggen wie bei Getreide allgemein | Wegfall der
Intervention von Roggen |
Hartweizen |
Spezifischer Zuschlag:
344.50 €/ha in den "traditionellen" Anbaugebieten
138.90 €/ha in den Gebieten, in denen der Hartweizenanbau "üblich" ist |
Kürzung des Zuschlags auf 250 €/ha in den "traditionellen Anbaugebieten",
Einführung über einen Zeitraum von drei Jahren
Wegfall des Zuschlags in den "üblichen" Anbaugebieten
Einführung einer Qualitätsprämie von 15€/t EU-weit |
Ölsaaten | Angleichung der Flächenzahlung für
Ölsaaten an die für Getreide |
Keine besonderen Maßnahmen geplant Aufstockung der Zahlung wie bei
Getreide |
Eiweißpflanzen |
Spezifischer Zusatzbetrag von 9,5 €/t, multipliziert mit dem
Referenzertrag | Neuer spezifischer Zusatzbetrag von 55,57 €/ha (9,5 €/t,
multipliziert mit dem durchschnittlichen Referenzertrag der Regionen, in denen
Eiweißpflanzen angebaut werden) |
Reis |
Interventionspreis 298,35 €/t (Paddy-Reis)
Direktzahlung von 52,65 €/t je ha bis zu den Garantierten
Höchstflächen |
50 %ige Senkung des Interventionspreises auf einen Grundpreis von 150 €/t,
Auslösung der privaten Lagerhaltung, wenn der Marktpreis unter den Grundpreis
fällt
Sicherheitsnetzintervention bei 120 €/t
Ausgleichszahlung von 177 €/t, von denen der kleinere Teil (75 €/t) als
kulturspezifische Zahlung gewährt wird
Verringerung der GHF auf den Durchschnitt der Jahre der 1999-2001 oder die
derzeitige GHF, je nachdem, welche Fläche kleiner ist |
CO2 Kredit |
Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Non-Food-Erzeugnissen) auf der
stillgelegten Fläche (Voraussetzung: Vertrag mit einem Verarbeiter) |
45 €/ha für Energiepflanzen (Voraussetzung: Vertrag mit einem Verarbeiter).
Garantierte Höchstfläche: 1,5 Mio. ha. |
Trockenfutter | Direktzahlungen:
- 68,83 €/t für künstlich getrocknetes Futter
- 38,64 €/t für natürlich getrocknetes Futter
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Einkommenszahlung für die Landwirte als Teil der betriebsbezogenen
Einkommenszahlung (Gesamtvolumen: 160 Mio. €)
Vereinfachte Stützungsregelung für die Verarbeitungsindustrie mit einer
auf 33 €/t verringerten Zahlung für künstlich und für natürlich
getrocknetes Trockenfutter
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Schalenfrüchte | Mehrjährige Pläne für die Verbesserung von
Qualität und Vermarktung, die von den Erzeugerorganisationen durchgeführt werden
Spezifische Maßnahmen wurden 1996 eingestellt, aber die Pläne können bis zum
Ende ihrer zehnjährigen Laufzeit fortgesetzt werden, die letzten laufen 2006/07
aus
Derzeit nach dem Abschluss der Verbesserungspläne keine spezifischen
Stützungsmaßnahmen vorgesehen
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Pauschale Zahlung von 100 €/ha, Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, bis auf
109 €/ha aufzustocken.
Garantierte Höchstfläche: 800 000 ha
Flächen werden erst nach Abschluss der noch laufenden Verbesserungspläne in die
neue Stützungsregelung einbezogen |
Rindfleisch |
Grundpreis: 2224 €/t, private Lagerhaltung möglich bei 103 % des Grundpreises.
Ankauf per Ausschreibung bei Unterschreitung des
Sicherheitsnetz-Interventionspreises (1560 €/t)
Prämienzahlungen innerhalb der Prämienobergrenzen: 150 € für Ochsen (zwei
Zahlungen während der Lebenszeit), 210 € für Bullen und 200 € für Mutterkühe
(jährliche Zahlung). Im letzten Fall müssen 15 % Färsen sein
Zusätzliche Schlachtprämie in Höhe von 80 € (Ochsen, Bullen, Kühe) bzw. 50 €
(Kälber)
Förderkriterien: Bis zu 1,8 GVE/ha (ab 1.1.2003, derzeit 1,9 GVE/ha) 90-Tiere-
Obergrenze (mit Ausnahmen)
Extensivierungsprämie: 100 €/Prämie bei einer Besatzdichte von 1,4 GVE/ha
Weitere Option für die MS: 80 €/Prämie bei einer Besatzdichte von unter 1,4
GVE/ha und 40 € bei einer Besatzdichte zwischen 1,4 und 1,8 GVE/ha (seit Anfang
2002)
Nationaler Höchstbetrag |
Keine besondere Maßnahmen vorgesehen, allerdings wird sich die Entkoppelung in
diesem Sektor besonders spürbar auswirken
Weniger Anreize für intensive Produktionssysteme (Entkoppelung)
Wirkungsvollere Cross-compliance-Bestimmungen, einschließlich von
Verpflichtungen in Bezug auf die Bewirtschaftung der Flächen
Stärkung des Qualitätsaspekts und Unterstützung einer umweltfreundlichen
Rindfleischerzeugung im Rahmen der 2. Säule |
Milcherzeugnisse | Quotenregelung gültig bis 2008
Senkung des Interventionspreises in mehreren Schritten um 15 % ab 2005/06
Anhebung der Mutterkuhprämie von 5,75 €/t auf 17,24 €/t im Rahmen der Quote ab
2005/06, plus zusätzliche Zahlung ("Zusatzprämie" und/oder Flächenzahlung)
Aufstockung der Quote um insgesamt 2,39 % |
Mehrere Optionen, u. a.:
Fortsetzung der Agenda-2000-Maßnahmen bis 2015
Fortsetzung des Agenda-2000-Ansatzes mit einer weiteren Preissenkung (-15 % für
Butter und -5 % für MMP) und Aufstockung der Quoten (+3 %)
Einführung einer zweistufigen Quotenregelung
Abschaffung der Quoten und Senkung des Interventionspreises um 25 % |
Entkoppelung | Verschiedene flächenbezogene Zahlungen, die
an die Produktion spezifischer Kulturen gekoppelt sind
Teilweise Entkoppelung nur wegen Anpassung an Getreide- und Ölsaatenzahlungen
Tierprämien, die an die Erzeugung von Rindfleisch oder Milch und
Milcherzeugnissen gekoppelt sind |
Eine einzige produktionsentkoppelte betriebsbezogene Einkommenszahlung - kann
in Zahlungsansprüche für die förderfähige Fläche (ha) geteilt werden. Die
betriebsbezogene Einkommenszahlung schließt Zahlungen für folgende Sektoren ein:
Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen,
Körnerleguminosen,
Reis,
Flachs und Hanf,
Stärkekartoffeln,
Hartweizen,
Trockenfutter (nach der Reform),
Rindfleisch,
Schaffleisch,
Milch ab 2005/06.
Weitere Kulturen können folgen. Folgende Zahlungen sind ausgenommen:
Qualitätsprämie für Hartweizen
Zuschlag für Einweißpflanzen,
Kulturspezifische Zahlungen für Reis,
Faserflachs und Hanf,
Kartoffelstärke (Verarbeitungsbetriebe)
Trockenfutter (Verarbeitungsbetriebe)
Mitgliedstaaten können innerhalb bestimmter Grenzen für eine andere Gewichtung
optieren
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Cross-compliance |
Optionale Verwendung der durch die Kürzung der Direktzahlungen verfügbaren
Beträge für die Durchsetzung des Umweltrechts und der sogenannten spezifischen
Umweltauflagen |
Verbindliche Cross-compliance-Bestimmungen gelten gesamtbetrieblich:
Direktzahlungen werden nur bei Einhaltung der gesetzlichen Standards (Umwelt,
Lebensmittelsicherheit und Tierschutz) gewährt und nur wenn Flächen in
Übereinstimmung mit den Umweltauflagen in gutem landwirtschaftlichen Zustand
erhalten werden |
Flächenstilllegung |
Stilllegung von 10 % der Fläche, Ausnahmen für Landwirte, die weniger als 92 t
Getreide jährlich produzieren (berechnet anhand der
Referenzerträge) | Fortsetzung der Flächenstilllegungsverpflichtung (auf der
Grundlage einer 10 %igen Stilllegung) als langfristige nicht rotierende
Flächenstilllegung (10 Jahre)
Einhaltung der Landbewirtschaftungsauflagen (als Teil der Cross-compliance)
Wegfall der Non-Food-Regelung für den Anbau auf der stillgelegten Fläche |
Betriebsbezogene Audits |
Der Aufbau (nicht aber die Anwendung) von Zertifizierungssystemen ist eine
Option im Rahmen des Pakets ländliche Entwicklung |
Betriebsbezogene Audits obligatorisch für alle Betriebe, die mehr als 5000
€/Jahr erhalten
Einbeziehung aller relevanten Materialflüsse und innerbetrieblichen Prozesse in
die Audits
Finanzielle Unterstützung für die Durchführung der Audits im Rahmen der
ländlichen Entwicklung förderfähig |
Dynamische Modulation | Optionale Verringerung der
Direktzahlungen um bis zu 20 %
Eingesparte Beträge verbleiben bei den Mitgliedstaaten und können für
Begleitmaßnahmen ausgegeben werden |
Dynamisch Modulation in Höhe von 3 % jährlich bis zu insgesamt 20 %
Eingesparte Beträge werden über den EU-Haushalt auf die ländliche Entwicklung
(alle Maßnahmen) umgeschichtet (geschätzter Betrag: 500-600 Mio. €/Jahr ab 2005).
Bei der Verteilung werden die landwirtschaftliche Fläche, die landwirtschaftliche
Beschäftigung und ein Wohlstandskriterium zugrunde gelegt
5000 €/Betrieb von der Modulation freigestellt. Mitgliedstaaten können außerdem
ab der dritten JAE eines Betriebs weitere 3000 € von der Modulation ausnehmen
Deckelung bei 300 000 €/Betrieb, Einsparungen verbleiben in dem betreffenden
Mitgliedstaat |
Lebensmittelqualität |
Investitionshilfen für die Förderung der Lebensmittelqualität, einschließlich
des Aufbaus von Zertifizierungssystemen im Rahmen der ländlichen Entwicklungspläne
förderfähig
Absatzförderungsmaßnahmen im Rahmen von zwei horizontalen Regelungen: Maßnahmen
innerhalb der EU und Maßnahmen in Drittländern |
Einbeziehung eines Kapitels Lebensmittelqualität als neue Begleitmaßnahme
einschließlich:
Anreize für die Landwirte, sich an Qualitätssicherungs- und
Zertifizierungsregelungen zu beteiligen.
Unterstützung für Erzeugervereinigungen bei Absatzförderungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Qualitätssicherung, den geographischen Angaben und dem
ökologischen Landbau
Absatzförderungsmaßnahmen im Rahmen der 1. Säule nur auf Drittlandsmärkten |
Tierschutz | Nur gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen (GD
SANCO)
| Neue Tierschutzmaßnahmen zusammen mit den Agrarumweltmaßnahmen und in der
selben Logik
(Entschädigung für die Kosten und Einkommenseinbußen, die durch die Einhaltung
von über die gesetzlichen Auflagen hinausgehenden Verpflichtungen entstehen)
Gewährung von Ausfuhrsubventionen für Lebendvieh nur auf der Grundlage
begründeter Anträge und bei Einhaltung der Tierschutzauflagen |
Agrarumweltmaßnahmen |
Derzeitige Beihilfeintensität:
75 % in den Ziel-1-Gebieten
50 % in den übrigen Gebieten
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Anhebung :
85 % in den Ziel-1-Gebieten
60 % in den übrigen Gebieten |
Einhaltung der Standards |
Derzeit keine Anreize |
Unterstützung für betriebsbezogene Audits pauschale Zahlungen an die Landwirte
zur Deckung der Kosten derartiger Audits
Degressive Übergangsbeihilfe (maximal 200 €/ha) zur Unterstützung der Landwirte
bei der Einführung "verbindlicher Standards"
Gilt nicht, wenn Nichtanwendung auf Nichteinhaltung bereits im nationalen Recht
verankerter Standards zurückzuführen ist |
Staatliche Beihilfen |
Melde- und Genehmigungspflicht |
Möglicherweise Gruppenfreistellungen zur Beschleunigung der Implementierung.
Nachträgliche Berichte und Überwachung. |