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@grar.de Aktuell - 10.07.2002

Halbzeitbewertung: Was ändert sich sich?


Nachhaltige Landwirtschaft: Was ändert sich durch die Haltzeitbewertung?




























































Zur Zeit

Halbzeitbewertung
Getreide Interventionspreis: 101,31 €/t; Direktzahlungen: 63 €/t, multipliziert mit dem
Referenzertrag

Sieben Monatszuschläge, durch die sich der Interventionspreis um jeweils 0,93
€/t erhöht

Abschließende Senkung des Interventionspreises um 5 % (anstatt, wie in der
Agenda 2000 vorgeschlagen, um 20 %) auf 95,35 €

Ausgleich entsprechend dem in der Agenda 2000 skizzierten Vorgehen, d. h. zu
50 %

Wegfall der monatlichen Zuschläge?

Roggen Intervention von Roggen wie bei Getreide allgemeinWegfall der
Intervention von Roggen
Hartweizen Spezifischer Zuschlag:

  • 344.50 €/ha in den "traditionellen" Anbaugebieten

  • 138.90 €/ha in den Gebieten, in denen der Hartweizenanbau "üblich" ist
  • Kürzung des Zuschlags auf 250 €/ha in den "traditionellen Anbaugebieten",
    Einführung über einen Zeitraum von drei Jahren

    Wegfall des Zuschlags in den "üblichen" Anbaugebieten

    Einführung einer Qualitätsprämie von 15€/t EU-weit

    ÖlsaatenAngleichung der Flächenzahlung für
    Ölsaaten an die für Getreide
    Keine besonderen Maßnahmen geplant Aufstockung der Zahlung wie bei
    Getreide

    Eiweißpflanzen

    Spezifischer Zusatzbetrag von 9,5 €/t, multipliziert mit dem
    Referenzertrag
    Neuer spezifischer Zusatzbetrag von 55,57 €/ha (9,5 €/t,
    multipliziert mit dem durchschnittlichen Referenzertrag der Regionen, in denen
    Eiweißpflanzen angebaut werden)
    Reis Interventionspreis 298,35 €/t (Paddy-Reis)

    Direktzahlung von 52,65 €/t je ha bis zu den Garantierten
    Höchstflächen


    50 %ige Senkung des Interventionspreises auf einen Grundpreis von 150 €/t,
    Auslösung der privaten Lagerhaltung, wenn der Marktpreis unter den Grundpreis
    fällt

    Sicherheitsnetzintervention bei 120 €/t

    Ausgleichszahlung von 177 €/t, von denen der kleinere Teil (75 €/t) als  
    kulturspezifische Zahlung gewährt wird

    Verringerung der GHF auf den Durchschnitt der Jahre der 1999-2001 oder die
    derzeitige GHF, je nachdem, welche Fläche kleiner ist

    CO2 Kredit Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Non-Food-Erzeugnissen) auf der
    stillgelegten Fläche (Voraussetzung: Vertrag mit einem Verarbeiter)
    45 €/ha für Energiepflanzen (Voraussetzung: Vertrag mit einem Verarbeiter).

    Garantierte Höchstfläche: 1,5 Mio. ha.

    TrockenfutterDirektzahlungen:

    • 68,83 €/t für künstlich getrocknetes Futter

    • 38,64 €/t für natürlich getrocknetes Futter
    Einkommenszahlung für die Landwirte als Teil der betriebsbezogenen
    Einkommenszahlung (Gesamtvolumen: 160 Mio. €)

    Vereinfachte Stützungsregelung für die Verarbeitungsindustrie mit einer
    auf 33 €/t verringerten Zahlung für künstlich und für natürlich
    getrocknetes Trockenfutter


    Schalenfrüchte

    Mehrjährige Pläne für die Verbesserung von
    Qualität und Vermarktung, die von den Erzeugerorganisationen durchgeführt werden

    Spezifische Maßnahmen wurden 1996 eingestellt, aber die Pläne können bis zum
    Ende ihrer zehnjährigen Laufzeit fortgesetzt werden, die letzten laufen 2006/07
    aus

    Derzeit nach dem Abschluss der Verbesserungspläne keine spezifischen
    Stützungsmaßnahmen vorgesehen

    Pauschale Zahlung von 100 €/ha, Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, bis auf
    109 €/ha aufzustocken.

    Garantierte Höchstfläche: 800 000 ha

    Flächen werden erst nach Abschluss der noch laufenden Verbesserungspläne in die
    neue Stützungsregelung einbezogen


    Rindfleisch

    Grundpreis: 2224 €/t, private Lagerhaltung möglich bei 103 % des Grundpreises.
    Ankauf per Ausschreibung bei Unterschreitung des
    Sicherheitsnetz-Interventionspreises (1560 €/t)

    Prämienzahlungen innerhalb der Prämienobergrenzen: 150 € für Ochsen (zwei
    Zahlungen während der Lebenszeit), 210 € für Bullen und 200 € für Mutterkühe
    (jährliche Zahlung). Im letzten Fall müssen 15 % Färsen sein

    Zusätzliche Schlachtprämie in Höhe von 80 € (Ochsen, Bullen, Kühe) bzw. 50 €
    (Kälber)

    Förderkriterien: Bis zu 1,8 GVE/ha (ab 1.1.2003, derzeit 1,9 GVE/ha) 90-Tiere-
    Obergrenze (mit Ausnahmen)

    Extensivierungsprämie: 100 €/Prämie bei einer Besatzdichte von 1,4 GVE/ha

    Weitere Option für die MS: 80 €/Prämie bei einer Besatzdichte von unter 1,4
    GVE/ha und 40 € bei einer Besatzdichte zwischen 1,4 und 1,8 GVE/ha (seit Anfang
    2002)

    Nationaler Höchstbetrag

    Keine besondere Maßnahmen vorgesehen, allerdings wird sich die Entkoppelung in
    diesem Sektor besonders spürbar auswirken

    Weniger Anreize für intensive Produktionssysteme (Entkoppelung)

    Wirkungsvollere Cross-compliance-Bestimmungen, einschließlich von
    Verpflichtungen in Bezug auf die Bewirtschaftung der Flächen

    Stärkung des Qualitätsaspekts und Unterstützung einer umweltfreundlichen
    Rindfleischerzeugung im Rahmen der 2. Säule


    Milcherzeugnisse

    Quotenregelung gültig bis 2008

    Senkung des Interventionspreises in mehreren Schritten um 15 % ab 2005/06

    Anhebung der Mutterkuhprämie von 5,75 €/t auf 17,24 €/t im Rahmen der Quote ab
    2005/06, plus zusätzliche Zahlung ("Zusatzprämie" und/oder Flächenzahlung)

    Aufstockung der Quote um insgesamt 2,39 %

    Mehrere Optionen, u. a.:

    Fortsetzung der Agenda-2000-Maßnahmen bis 2015

    Fortsetzung des Agenda-2000-Ansatzes mit einer weiteren Preissenkung (-15 % für
    Butter und -5 % für MMP) und Aufstockung der Quoten (+3 %)

    Einführung einer zweistufigen Quotenregelung

    Abschaffung der Quoten und Senkung des Interventionspreises um 25 %


    Entkoppelung

    Verschiedene flächenbezogene Zahlungen, die
    an die Produktion spezifischer Kulturen gekoppelt sind

    Teilweise Entkoppelung nur wegen Anpassung an Getreide- und Ölsaatenzahlungen

    Tierprämien, die an die Erzeugung von Rindfleisch oder Milch und
    Milcherzeugnissen gekoppelt sind

    Eine einzige produktionsentkoppelte betriebsbezogene Einkommenszahlung - kann
    in Zahlungsansprüche für die förderfähige Fläche (ha) geteilt werden. Die
    betriebsbezogene Einkommenszahlung schließt Zahlungen für folgende Sektoren ein:

  • Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen,

  • Körnerleguminosen,

  • Reis,

  • Flachs und Hanf,

  • Stärkekartoffeln,

  • Hartweizen,

  • Trockenfutter (nach der Reform),

  • Rindfleisch,

  • Schaffleisch,

  • Milch ab 2005/06.

    Weitere Kulturen können folgen. Folgende Zahlungen sind ausgenommen:

  • Qualitätsprämie für Hartweizen

  • Zuschlag für Einweißpflanzen,

  • Kulturspezifische Zahlungen für Reis,

  • Faserflachs und Hanf,

  • Kartoffelstärke (Verarbeitungsbetriebe)

  • Trockenfutter (Verarbeitungsbetriebe)

    Mitgliedstaaten können innerhalb bestimmter Grenzen für eine andere Gewichtung
    optieren


  • Cross-compliance

    Optionale Verwendung der durch die Kürzung der Direktzahlungen verfügbaren
    Beträge für die Durchsetzung des Umweltrechts und der sogenannten spezifischen
    Umweltauflagen
    Verbindliche Cross-compliance-Bestimmungen gelten gesamtbetrieblich:
    Direktzahlungen werden nur bei Einhaltung der gesetzlichen Standards (Umwelt,
    Lebensmittelsicherheit und Tierschutz) gewährt und nur wenn Flächen in
    Übereinstimmung mit den Umweltauflagen in gutem landwirtschaftlichen Zustand
    erhalten werden
    Flächenstilllegung Stilllegung von 10 % der Fläche, Ausnahmen für Landwirte, die weniger als 92 t
    Getreide jährlich produzieren (berechnet anhand der
    Referenzerträge)
    Fortsetzung der Flächenstilllegungsverpflichtung (auf der
    Grundlage einer 10 %igen Stilllegung) als langfristige nicht rotierende
    Flächenstilllegung (10 Jahre)

    Einhaltung der Landbewirtschaftungsauflagen (als Teil der Cross-compliance)

    Wegfall der Non-Food-Regelung für den Anbau auf der stillgelegten Fläche

    Betriebsbezogene Audits Der Aufbau (nicht aber die Anwendung) von Zertifizierungssystemen ist eine
    Option im Rahmen des Pakets ländliche Entwicklung
    Betriebsbezogene Audits obligatorisch für alle Betriebe, die mehr als 5000
    €/Jahr erhalten

    Einbeziehung aller relevanten Materialflüsse und innerbetrieblichen Prozesse in
    die Audits

    Finanzielle Unterstützung für die Durchführung der Audits im Rahmen der
    ländlichen Entwicklung förderfähig


    Dynamische Modulation

    Optionale Verringerung der
    Direktzahlungen um bis zu 20 %

    Eingesparte Beträge verbleiben bei den Mitgliedstaaten und können für
    Begleitmaßnahmen ausgegeben werden

    Dynamisch Modulation in Höhe von 3 % jährlich bis zu insgesamt 20 %

    Eingesparte Beträge werden über den EU-Haushalt auf die ländliche Entwicklung
    (alle Maßnahmen) umgeschichtet (geschätzter Betrag: 500-600 Mio. €/Jahr ab 2005).
    Bei der Verteilung werden die landwirtschaftliche Fläche, die landwirtschaftliche
    Beschäftigung und ein Wohlstandskriterium zugrunde gelegt

    5000 €/Betrieb von der Modulation freigestellt. Mitgliedstaaten können außerdem
    ab der dritten JAE eines Betriebs weitere 3000 € von der Modulation ausnehmen

    Deckelung bei 300 000 €/Betrieb, Einsparungen verbleiben in dem betreffenden
    Mitgliedstaat

    Lebensmittelqualität Investitionshilfen für die Förderung der Lebensmittelqualität, einschließlich
    des Aufbaus von Zertifizierungssystemen im Rahmen der ländlichen Entwicklungspläne
    förderfähig

    Absatzförderungsmaßnahmen im Rahmen von zwei horizontalen Regelungen: Maßnahmen
    innerhalb der EU und Maßnahmen in Drittländern

    Einbeziehung eines Kapitels Lebensmittelqualität als neue Begleitmaßnahme
    einschließlich:

  • Anreize für die Landwirte, sich an Qualitätssicherungs- und
    Zertifizierungsregelungen zu beteiligen.

  • Unterstützung für  Erzeugervereinigungen bei Absatzförderungsmaßnahmen im
    Zusammenhang mit der Qualitätssicherung, den geographischen Angaben und dem
    ökologischen Landbau

    Absatzförderungsmaßnahmen im Rahmen der 1. Säule nur auf Drittlandsmärkten


  • Tierschutz

    Nur gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen (GD
    SANCO)
    Neue Tierschutzmaßnahmen zusammen mit den Agrarumweltmaßnahmen und in der
    selben Logik

    (Entschädigung für die Kosten und Einkommenseinbußen, die durch die Einhaltung
    von über die gesetzlichen Auflagen hinausgehenden Verpflichtungen entstehen)

    Gewährung von Ausfuhrsubventionen für Lebendvieh nur auf der Grundlage
    begründeter Anträge und bei Einhaltung der Tierschutzauflagen

    Agrarumweltmaßnahmen Derzeitige Beihilfeintensität:

  • 75 % in den Ziel-1-Gebieten

  • 50 % in den übrigen Gebieten

  • Anhebung :

  • 85 % in den Ziel-1-Gebieten

  • 60 % in den übrigen Gebieten
  • Einhaltung der Standards Derzeit keine Anreize

    Unterstützung für betriebsbezogene Audits pauschale Zahlungen an die Landwirte
    zur Deckung der Kosten derartiger Audits

    Degressive Übergangsbeihilfe (maximal 200 €/ha) zur Unterstützung der Landwirte
    bei der Einführung "verbindlicher Standards"

    Gilt nicht, wenn Nichtanwendung auf Nichteinhaltung bereits im nationalen Recht
    verankerter Standards zurückzuführen ist

    Staatliche Beihilfen Melde- und Genehmigungspflicht Möglicherweise Gruppenfreistellungen zur Beschleunigung der Implementierung.

    Nachträgliche Berichte und Überwachung.



    Quelle: EU-Kommission

     


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