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@grar.de Aktuell - 10.07.2002

Höfken/Sterzing: Richtung stimmt - aber Maßnahmen müssen gerecht gestaltet werden


Berlin (agrar.de) - Zu den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen der EU-Kommission
zum Midterm-Review erklären Ulrike Höfken, verbraucher- und
agrarpolitische Sprecherin, und Christian Sterzing, europapolitischer
Sprecher von Bündnis90/Die Grünen:

'Die Vorschläge von EU-Agrarkommissar Fischler zum Midterm-Review gehen
grundsätzlich in die richtige Richtung. Die konkreten Auswirkungen der
Kommissionsvorschläge auf die Haushalte der Mitgliedsstaaten und die Einkommen in
der Landwirtschaft können allerdings erst real abgeschätzt werden, wenn die genaue
Ausgestaltung der Maßnahmen bekannt ist.

Zu einer grundlegenden Reform der EU-Agrarpolitik gibt es keine Alternative. Weil
sie auf die EU-Osterweiterung, die bereits 2004 beginnt, ausgerichtet werden muss.
Weil die Auswirkungen des Dollarkurses und der massiven US-Agrarförderung
berücksichtigt werden müssen. Und weil die EU-Agrarförderung WTO-kompatibel
gestaltet werden muss.

Der Kommissionsvorschlag hat im wesentlichen fünf Elemente:

- Entkoppelung der Direktzahlungen an die Landwirte von der Produktion
- Schrittweise Reduzierung der Direktzahlungen
- Verknüpfung der Direktzahlungen mit Umwelt-, Tierschutz- und
Nahrungsmittelsicherheits-Standards
- Stärkere Einbeziehung von Arbeitsplätzen als Kriterium der Förderung
- Stärkung der Verordnung Ländliche Räume (sog. 2. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik).

Hauptanliegen der Kommission sind, Produktionsanreize abzubauen, den Finanzrahmen
einzuhalten und die ländlichen Räume zu stärken.

Wir begrüßen, dass die Kommission deutliche Umschichtungen zu Gunsten der
Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und zu Gunsten einer Honorierung von
Qualitätsproduktion und gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft - wie
Umwelt- und Naturschutz oder Kulturlandschaftspflege - vornimmt. Damit wird die
Wettbewerbsfähigkeit einer verbraucher-, umwelt- und tierschutzorientierten
Agrarproduktion gestärkt. Wir befürworten, dass Umschichtungen im Rahmen eines
dynamischen Modulationsmodells direkt an die in den Betrieben vorhandenen
Arbeitsplätze gekoppelt werden sollen. In Deutschland wollen wir damit die
Möglichkeit nutzen, Arbeitsplätze insbesondere in den neuen Bundesländern zu
sichern. Die verbesserte Förderung der ländlichen Räume kommt insbesondere den
strukturschwachen Gebieten sowohl in den bisherigen EU-Staaten als auch in den
Beitrittsländern zu Gute.

Einer kritischen Überprüfung bedarf die Verteilung der finanziellen Lasten, sowohl
in Bezug auf die Haushaltsbelastungen der Mitgliedsstaaten als auch bezüglich der
betriebswirtschaftlichen Auswirkungen. Hier muss es gerecht zugehen. Wir
unterstützen die diesbezüglich von der Bundesregierung aufgestellten Eckpunkte.

Eine einseitige Benachteiligung der ostdeutschen Landwirtschaft kommt für uns
nicht in Frage. Die Fördermaßnahmen im Rahmen der Verordnung Ländliche Räume
müssen nun so ausgestaltet werden, dass grundsätzlich diejenigen Betriebe, die von
den Kürzungen der Direktzahlungen betroffen sind, die realistische Chance
erhalten, etwa durch Teilhabe an Umwelt- oder Tierschutzprogrammen von der
Stärkung der 2. Säule zu profitieren. Bei der Umschichtung der Direktzahlungen
muss außerdem sichergestellt werden, dass gerade die ökologisch wichtigen
Grünlandbetriebe besonders gefördert werden.

Bei der Neuorientierung der EU-Agrarpolitik muss es in erster Linie um qualitative
Reformen gehen, nicht um reine Einsparungen. Eine angemessene Unterstützung ihrer
ländlichen Räume und ihrer Landwirtschaft ist ein berechtigtes Anliegen der
Beitrittsländer. Deshalb muss die Kommission dafür Sorge tragen, dass eine zügige
EU-Osterweiterung durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und deren
ausreichende Finanzierung unterstützt wird.'

Links zum Thema Agrarpolitik,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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