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@grar.de Aktuell - 05.07.2002

COPA/COGECA bestehen auf praxisgerechter Rückverfolgbarkeit von GVO


Brüssel (agrar.de) - In ihren Kommentaren zu der Abstimmung über gentechnisch
veränderte organismen (GVO) im Europäischen Parlament stimmten die Präsidenten der
Dachverbände der europäischen Landwirte und Genossenschaften COPA und
COGECA
, die Herren Sinnleitner und Borgström der Auffassung des Parlaments zu,
das Rückverfolgbarkeits- und Etikettierungssystem nicht auf Fleisch, Eier und
Milchprodukte von mit GVO-haltigen Produkten gefütterten Tieren auszudehnen. Die
italienische Confederazione Nazionale Coltivatori Diretti (COLDIRETTI)
teilt diese Auffassung allerdings nicht. Sie vertritt die Auffassung, dass
Produkte, die mit Hilfe eines GVO-Prozesses gewonnen wurden, als genetisch
verändert zu kennzeichnen sind.

COPA und COGECA begrüssten auch die Stellungnahme des Parlaments zugunsten eines
kohärenten und klaren Rückverfolgbarkeits- und Etikettierungssystems von
Lebensmittelerzeugnissen, die ausgehend von genetisch veränderten Produkten
hergestellt wurden. Dennoch sind COPA und COGECA der Auffassung, dass die
Rückverfolgbarkeit und Etikettierung von Lebensmittelerzeugnissen nicht greifen
dürfe, wo GVO-DNS oder Proteine
nicht aufgespürt werden können.

In bezug auf die Festsetzung von Schwellenwerten für die Vermarktung und
Etikettierung sind COPA und COGECA der Auffassung, dass dies eine nicht
unwesentliche Rolle für die Herstellung der notwendigen Rechtssicherheit spielt.
COPA und COGECA haben bereits gefordert, dass die notwendigen Schwellenwerte, in
der Kommissionsverordnung und nicht über Ausschussverfahren festgelegt werden
sollten. COPA und COGECA schliessen sich der Auffassung an, dass die Absenkung des
Schwellenwerts auf 0,5 Prozent (gegenüber 1 Prozent, wie ursprünglich von der
Kommission vorgeschlagen), nicht zu einem praktikablen und zuverlässigen GVO-
Rückverfolgbarkeitssystem führt. Insbesondere erscheine der Schwellenwert von 0,5
Prozent für
GVO-Saatgut nicht als praxisgerecht.

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