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@grar.de Aktuell - 05.07.2002

Erntegetreide möglichst sauber abliefern


Hannover (agrar.de) - Getreide gilt nach der nationalen
Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) von 1999 bereits ab der Ernte als
ein Lebensmittel. Das sollten Getreidebauern beachten, die unmittelbar vor der
Ernte stehen. Denn seitdem müssen die beim Reinigen anfallenden Stäube, Spelzen
und anderen Verunreinigungen gesondert erfasst und entsorgt werden. Konsequenz:
Die Landwirte zahlen bei einem Teil der Vermarkter dafür einen Staubabzug, dessen
Höhe sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Ein Kernelement der LMHV sind allgemeine Hygieneanforderungen für den Umgang mit
Getreide – unter anderem an die Transportfahrzeuge und Lagereinrichtungen. Ziel
ist, die Qualität von Getreide noch weiter zu erhöhen, was allerdings mit Kosten
verbunden ist: Die beim Reinigen anfallenden Abgänge (darunter auch Unkrautsamen
oder Schwarzbesatz) werden nun gesondert erfasst und kompostiert bzw. entsorgt. Um
die Entsorgung zu finanzieren, müssen die Landwirte teilweise Abschläge pro Tonne
Getreide zahlen. Da es gesetzliche Vorgaben für diese Staubabzüge nicht gibt, ist
die Höhe der Abzüge Verhandlungssache zwischen Landwirten, Verarbeitern und
Handel. Je nach Region fielen die Abzüge bisher ganz unterschiedlich aus. Die
Landwirtschaftskammer Hannover hält eine Freigrenze von zum Beispiel 0,5
Gewichtsprozent Staubanteil für angemessen. Das bedeutet, dass erst bei einem
höheren Reinigungsverlust eine Preisminderung erfolgt.

Die Kammer rät den Landwirten, sich vorher bei den Mühlen über die Höhe der
Abschläge zu informieren. Nach Ansicht der Experten können die Landwirte selbst
etwas tun, damit das geerntete Getreide möglichst sauber in die Mühle gelangt: Vor
Erntebeginn sollten Dreschkorb- und Windeinstellung der Mähdrescher reguliert
werden, so dass wenig Bruchkorn und ein geringer Spelzenanteil anfallen.

Links zum Thema Getreide.


 


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