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@grar.de Aktuell - 05.07.2002
Allgemeinverfügung regelt Pflanzenschutz im Alten Land
Hannover (agrar.de) - Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer
Hannover hat eine 'Allgemeinverfügung - zur eingeschränkten Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln im Obstbau in gewässerreichen Niederungsgebieten
Niedersachsens' herausgegeben. Diese Allgemeinverfügung gilt im Alten Land, im
Kehdinger Land, im Land Hadeln und in der Winsener Elbmarsch.
Darin werden Abstandsauflagen zum Schutz für den Naturhaushalt und dazugehörigen
Oberflächengewässern bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in den
gewässerreichen Niederungsgebieten definiert. Der Einsatz von bestimmten, von der
zuständigen Behörde und der BBA im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt
festgelegten Pflanzenschutzmitteln kann nun von einer Genehmigung mit Auflagen
abhängig gemacht werden. Die Verfügung ist bereits in Kraft, Zuwiderhandlungen
können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Links zu Thema Pflenzenschutz.
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