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@grar.de Aktuell - 02.07.2002

Neue Jagdzeitenverordnung für Schleswig-Holstein


Kiel (agrar.de) - Voraussichtlich ab August gilt die neue Landesverordnung über
jagdbare Tierarten und Jagdzeiten. Umweltminister Klaus Müller unterzeichnete
jetzt den überarbeiteten Entwurf, der in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt
Schleswig-Holstein erscheint. Seit April haben schleswig-holsteinische Jagd-,
Naturschutz-, Tierschutzverbände sowie der Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften
und Eigenjagdbezirke im Bauernverband und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Landesverbände ihre Anregungen und Einwände eingebracht.

'Eins ist allen klar: Die ökologischen Bedingungen und gesellschaftlichen
Ansprüche haben sich verändert - das erfordert neue Regelungen. Wir haben viele
Anregungen der Jagd- wie auch der Natur- und Tierschutzvertreter übernommen. Die
neue Jagdzeitenverordnung ermöglicht es, ökosystemgerecht und so schonend wie
möglich zu jagen', so Müller. 'Damit setzen wir bundesweit neue Akzente.'

Möwen, Blässhühner, Türkentaube, Mauswiesel und Hermelin werden ganzjährig
geschont. Da Ringelgänse und einige Entenarten in ihren Beständen gefährdet sind,
wird es auch für sie künftig keine Jagdzeiten geben. Die Jägerschaft hat sich für
längere Jagdzeiten - als im Entwurf geplant - auf Rehe und Hirsche stark gemacht.
Da die so genannte Intervalljagd auch aus Tierschutzgründen effektiver ist als die
Einzeljagd, wurde dieser Einwand berücksichtigt. Eine längere Jagdzeit gibt es
auch für Arten, die beispielsweise in bestimmten Gebieten Schäden anrichten. Für
die Ringeltaube und einige Gänsearten wurden spezielle Regelungen für regional
begrenzte Vergrämungsjagden festgelegt. Sie nützen den Landwirten und entlasten
die Verwaltung von Ausnahmegenehmigungen. Die Zeiträume sind so gewählt, dass sie
die Bestände nicht gefährden: Gänse dürfen von Sonnenaufgang bis drei Stunden vor
Sonnenuntergang gejagt werden. Damit haben sie eine störungsfreie Zeit zum Fressen
und Sicherheit an den Schlafgewässern. Steinmarder dürfen nach wie vor im
besiedelten Bereich von Anfang Oktober bis Ende Februar gefangen werden, weil sie
dort Schäden an Autos oder Störungen in Wohnhäusern verursachen. In der freien
Landschaft haben sie ebenso wie der seltene Baummarder und der Iltis nur eine
zweimonatige Jagd- und Fangzeit.

Heftige Diskussionen gab es zwischen Naturschützern und Jägerschaft wegen der
Jagdzeit für das Rebhuhn. Die Art hat auf Grund ungünstiger Lebensbedingungen in
Mitteleuropa stark abgenommen. Sie steht daher auf allen Roten Listen. Allerdings
haben die Jäger mit biotopgestaltenden Maßnahmen - Brachestreifen, Hecken und
Knicks - die Lebensbedingungen für Rebhühner und andere Arten der
landwirtschaftlich genutzten Landschaft verbessert. Dort, wo durch Zählungen
gesicherte Bestände nachgewiesen werden, dürfen sie zeitlich befristet und
zunächst nur bis 2006 bejagt werden. In der Zwischenzeit sollen Mitarbeiter des
Wildtierkatasters und der Staatlichen Vogelschutzwarte die Bestände und regionale
Bejagungsmöglichkeit genau untersuchen.

Links zum Thema Jagd und Wild,
Links zum Bundesland Schleswig-Holstein.

 


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