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@grar.de Aktuell - 02.07.2002

Greenpeace: Nicht zugelassener Gentech-Honig aus Kanada in deutschen Supermärkten


Hamburg (agrar.de) - Zwei in deutschen Supermärkten angebotene Raps-Honigsorten
aus Kanada sind mit gentechnisch veränderten Bestandteilen belastet. Beide Sorten
sind in der Europäischen Union nicht zugelassen. Dies ergaben aktuelle Analysen
von Greenpeace. Betroffen sind 'Canadischer Raps-Klee-Honig' von Biophar
und 'Clover Crest Kanadischer Kleehonig' der Firma Breitsamer. Sie enthalten
Bestandteile der drei Gen-Rapssorten 'RoundupReady',
'SeedLink' und 'LibbertyLink', die gegen Pflanzenvernichtungsmittel resistent
gemacht wurden.

'Ob bei Spar, Metro, Rewe oder Edeka - In fast jedem deutschen Supermarkt steht
der Gen-Honig in den Regalen, ohne jede Kennzeichnung. Der Gen-Honig landet ohne
unser Wissen auf dem Frühstückstisch, obwohl den Behörden das Problem seit Jahren
bekannt ist', sagt Gentechnik-Expertin Imke Ide von Greenpeace.

Greenpeace fordert die Firmen Biophar und Breitsamer auf, den belasteten Rapshonig
vom Markt zu nehmen. Die Supermärkte müssen die entsprechenden Marken aus den
Regalen räumen. Die Firma Langnese ist mit gutem Beispiel voran gegangen und hat
gegenüber Greenpeace bereits bestätigt, kanadischen Honig komplett ausgelistet zu
haben.

Im Gegensatz zu Europa ist in Kanada die kommerzielle Freisetzung von Gen-Raps
erlaubt. Im Jahr 2000 wuchs Gen-Raps dort bereits auf 53 Prozent der
Raps-Anbaufläche. Ökologischer Rapsanbau ist in Kanada bereits kaum noch möglich,
da sich der Gen-Raps unkontrolliert ausbreitet. Ökobauern haben bereits die
Biotech-Firmen Aventis/Bayer und Monsanto auf Schadenersatz verklagt. Ebenso
können kanadische Imker kaum noch gentechnik-freien Rapshonig herstellen, da die
Bienen nicht zwischen normalen und Gen-Rapsfeldern unterscheiden. 'Die einzige
Chance, Verbraucher vor Gen-Honig zu schützen, ist, Gen-Raps erst gar nicht
freizusetzen', sagt Imke Ide.

Die fehlende Kennzeichnung des Raps-Honigs in Deutschland beruht auf einer
absurden Gesetzeslücke. Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) betrachtet den
Honig nicht als Lebensmittel, sondern als Futtermittel, da der Pollen und der
Nektar von den Bienen gefressen werden. Nach den geltenden
Kennzeichnungs-Vorschriften der EU müssen zwar Lebensmittel, in denen eine
Gen-Veränderung nachweisbar ist, gekennzeichnet werden. Für Futtermittel gilt
diese
Kennzeichnungspflicht jedoch bisher nicht.

Am morgigen Mittwoch berät das EU-Parlament in erster Lesung über eine
Verschärfung der Kennzeichnungspflichten für genveränderte Lebensmittel und
Zutaten. Zukünftig soll auch Tierfutter gekennzeichnet werden müssen. 'Der
kanadische Honig ist nur ein Beispiel dafür, wie viel noch im Argen liegt. Die
Europa-Parlamentarier müssen diese Gesetzeslücken endlich schließen, um den
Verbraucher zu schützen', sagt Imke Ide.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Lebensmittel.

 


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