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@grar.de Aktuell - 31.05.2002

Bund und Länder richten Arbeitsgruppen zum Nitrofen-Skandal ein


Berlin (agrar.de) - Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Aufklärung
des Nitrofenskandals zu intensivieren und das weitere Vorgehen noch enger zu
koordinieren, hat sich Bundesverbraucherministerin Renate Künast mit ihren
Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern auf die Einrichtung von vier
Arbeitsgruppen verständigt:

1. Einsetzung einer 'Task Force Nitrofen in Futter- und Lebensmitteln'

Auftrag:
- Warenströme von Getreide und Futtermittel eindeutig klären.
- Betroffene Betriebe eindeutig identifizieren.
- Ursache für Kontamination eingrenzen.

Mitglieder der Task Force Nitrofen:
Das Bundesverbraucherministerium, die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit sowie die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

2. Einsetzung einer 'ad hoc-Arbeitsgruppe Öko-Kontrollstellen'

Auftrag:
- Arbeit und Kontrolltätigkeit der beteiligten Öko-Kontrollstellen in Sachen
Nitrofen klären
- Kurzfristige Schwachstellenanalyse im System Öko-Kontrollstellen; den daraus
resultierenden Handlungsauftrag zusammenfassen und der Bundesministerin sowie den
Länderministerien berichten.

Mitglieder der ad hoc-AG Öko-Kontrollstellen:
Die für den ökologischen Landbau verantwortlichen Fachleute des
Bundesverbraucherministeriums sowie aller Bundesländer.

3. Arbeitsgruppe 'Vollzugs- und Bewertungsfragen'

Auftrag:
- Die Arbeitsgruppe soll möglichst schnell alle Rechtsfragen klären (z.B.
Tierschutzgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz,
Futtermittelgesetz), die im Vollzug dieser Gesetze - bezogen auf den aktuellen
Fall - entstehen. Ziel ist der einheitliche Vollzug in den Bundesländern.

Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Bundesverbraucherministerium und alle Bundesländer.

4. Arbeitsgruppe 'Gesetzgebung bzgl. Lebensmittel und Futtermittel'

Auftrag:
- Prüfung der Frage, wo kurzfristig rechtlicher Regelungsbedarf besteht sowie
Erarbeitung erforderlicher Änderungen im Lebensmittel- (LMBG) und
Futtermittelrecht, insbesondere hinsichtlich zu regelnder Meldepflichten.

Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Bundesverbraucherministerium sowie die Bundesländer Brandenburg,
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Links zum Thema Lebensmittelqualität und -kontrolle.

 


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