Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 30.05.2002

Sachsen: Erntetransporte ausnahmsweise auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt


Dresden, 30.5.02 - Um Ernte-, Transport- und Lagerverluste zu vermeiden, ist es
Erntefahrzeugen seit dem 25. Mai erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen zu fahren.
Darauf weist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft
hin. Die Ausnahmeregelung gilt in diesem Jahr für:

- die Getreideernte bis zum 15. September, in Gebirgslagen bis zum 6. Oktober;
- die Futterkampagne bis zum 10. November und
- die Hackfruchternte und Zuckerrübentransporte noch bis zum 22. Dezember.

Die Genehmigung umfasst z.B. Fahrten vom Feld zu Siloanlagen, Bahnhöfen oder
Einrichtungen, die landwirtschaftliche Produkte lagern oder verarbeiten. Sie
regelt alle unbedingt notwendigen Transporte - mit den dazugehörenden
Leerfahrten - im Umkreis von 75 km. Vor Fahrtantritt ist in einem schriftlichen
Fahrauftrag das amtliche Kennzeichen sowie die jeweilige Transportquelle für das
Transportgut anzugeben. Die Fahraufträge können über mehrere Einsätze und/oder
Tage ausgestellt sein.

Alle Transporte sind unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen
Sicherheit und der Verkehrslage in Anspruch zu nehmen, denn die Vorschriften der
StVO sowie der StVZO gelten uneingeschränkt auch für landwirtschaftliche
Fahrzeuge. Autobahnen dürfen von Erntefahrzeugen nicht benutzt werden.

Gemäß einem Antrag des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft erlässt
aufgrund von §46 Abs. 2 StVO das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
jährlich eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
nach § 30 Abs. 3 StVO.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Bundesland Sachsen.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de