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@grar.de Aktuell - 30.05.2002

CDU/CSU: Künast missbraucht Ökoskandal


Berlin (agrar.de) - Vor der heutigen von CDU/CSU beantragten Sondersitzung des
Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen
Bundestages zum aktuellen Nitrofen-Skandal erklären der Stellvertretende
Vorsitzende, Dr. Klaus W. Lippold und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr:

'Der jetzige Skandal und das Verbraucherinformationsgesetz sind zwei verschiedene
Paar Schuhe.

Ministerin Künast lügt, wenn sie behauptet, den aktuellen Ökoskandal mit Hilfe des
Verbraucherinformationsgesetzes bekämpfen zu können. Sie würde im, Gegenteil, nur
die Verunsicherung der Verbraucher erreichen. Aufgrund der schwammigen
Eingriffsvoraussetzungen hätten die Behörden keine klaren Vorgaben, welche
Informationen sie preisgeben dürften. CDU/CSU lehnen u.a. deshalb den
Gesetzentwurf ab, weil er zu kurz gesprungen ist und nicht genügend
Rechtssicherheit zur Weitergabe von Informationen an die Verbraucher seitens der
Behörden gibt. Das ganze ist ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver von Ministerin
Künast. Sie will in Wirklichkeit ihre Versäumnisse bei der Beseitigung der
vorhandenen Schwachstellen vertuschen. Dabei ist ihr jedes Mittel recht. Wie beim
Chloramphenicol-Skandal gilt ihr Motto: Schuld haben immer andere.

Die Schwachstellen liegen ganz woanders und sind der rot-grünen Bundesregierung
seit dem ersten BSE-Fall in Deutschland im Herbst 2001 bestens bekannt.

Die Kommunikation zwischen dem zuständigen Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und seinem nachgeordneten Bereich
ist nach wie vor alles andere als effektiv. Das von Ministerin Künast erst jetzt
vorgelegte Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
schafft unnötig aufgeblähte statt effiziente Strukturen. CDU/CSU haben seit langem
gefordert, die Behördenstruktur so zu organisieren, dass eine schlagfähige
Bundesbehörde das Krisenmanagement und die Risikobewertung mit den Ländern und dem
nachgeordneten Bereich übernimmt - ähnlich dem nationalen Krisenzentrum für
Tierseuchenbekämpfung. Die Union hat bereits im Juni vergangenen Jahres
vorgeschlagen, das BgVV hierzu auszubauen.

Das weitere Problem liegt darin, dass die Ausführungsgesetze der Länder zum
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) die Möglichkeiten bei
Gesetzesverstößen zu handeln, unterschiedlich regeln. Mit dem vorgelegten
Verbraucherinformationsgesetz wird diese Schwachstelle aber nicht beseitigt.'

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