Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 29.05.2002

Künast: Neues Öko-Landbaugesetz verbessert Kontrollen

Bundesrat stimmt am Freitag über Gesetzesvorhaben ab


Berlin (agrar.de) - 'Mit diesem Gesetz können die Kontrollen von Bio-Betrieben
gestärkt werden. Damit würden schärfere Strafen im Falle des Verstoßes gegen die
EG-Öko-Verordnung und eine bessere Struktur des Kontrollsystems voran gebracht.
Daher sind wir zuversichtlich, dass die Bundesländer diesem Gesetz am Freitag
zustimmen werden', erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute in
Berlin. Zusätzlich seien Bestimmungen auf dem Weg, die mögliche Lücken bei den
Kontrollen schließen sollen.

Mit dem Gesetz würden in Deutschland bestimmte Vollzugsaufgaben im ökologischen
Landbau gebündelt und die Effizienz der Durchführung der EG-Öko-Verordnung
verbessert werden. Folgende Maßnahmen sind darin enthalten:

Ausweitung der Meldepflichten

Das Gesetz sieht vor, die Kontrollstellen durch das Öko-Landbaugesetz bei
festgestellten Unregelmäßigkeiten oder Verstößen im Sinne der EG-Öko-Verordnung
stets zu verpflichten, diese an die für das jeweilige Unternehmen zuständige
Behörde zu melden. Dies betrifft auch die Fälle, in denen die beanstandeten
Erzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen.

Bisher ist EG-weit vorgeschrieben, dass die zuständigen Behörden durch die
Öko-Kontrollstellen über festgestellte Verstöße gegen die EG-Öko-Verordnung nur in
den besonders gravierenden Fällen zu unterrichten sind, die voraussichtlich zu
einem Vermarktungsverbot von Öko-Erzeugnissen für das gesamte Unternehmen führen.
In Bezug auf die Informationspflicht in anderen Fällen von Unregelmäßigkeiten
haben die Länder im Rahmen ihrer bisherigen Zuständigkeit für die Zulassung der
Kontrollstellen jeweils eigenständige Regelungen getroffen.

Bündelung von Vollzugsaufgaben bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE)

- Zulassung der privaten Kontrollstellen und Entzug der Zulassung,
- Erteilung von Genehmigungen für die Vermarktung von aus Drittländern
eingeführten Öko- Erzeugnissen.

Dadurch würden zukünftig einheitliche Maßstäbe bei der Zulassung der
Kontrollstellen und beim Import von Öko-Erzeugnissen zu Grunde gelegt. Die
Durchführung dieser Aufgaben gewinnt dadurch an Transparenz und Effizienz.

Einführung von Straf- und Bußgeldvorschriften

Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 Euro Geldbuße drohen bei
Verstoß gegen die Öko-Verordnung. Dies gilt für die missbräuchliche Bezugnahme auf
den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung und Werbung bei Öko-Erzeugnissen.

'Dies wäre ein weiterer Schritt, die Strukturen in der Lebensmittelsicherung zu
verbessern', so Künast. 'Wir sind zudem im engen Kontakt mit den Bundes- und
Länderbehörden, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.'

Links zum Thema Bio-Landbau,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de