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@grar.de Aktuell - 29.05.2002

Biozidgesetz: Mehr Schutz und Transparenz beim Umgang mit Bioziden


Berlin (agrar.de) - Die Bundesregierung sorgt für mehr Schutz und Transparenz beim
Umgang mit Bioziden, wie zum Beispiel Holzschutz- und Desinfektionsmittel. Dazu
hat das Bundeskabinett heute eine von Bundesumweltminister Jürgen Trittin
vorgelegte Verordnung über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten sowie zur
Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Dabei handelt es sich
um konkretisierende Vorschriften für das Biozidgesetz, das ebenso wie die
Verordnung bereits vom Bundesrat grundsätzlich gebilligt wurde. Beide Vorschriften
werden voraussichtlich im Juni dieses Jahres in Kraft treten.

'Mit dem Biozidgesetz und der entsprechenden Verordnung stärken wir den Umwelt-
und Verbraucherschutz. Diese Chemikalien dürfen künftig nur in Verkehr gebracht
und verwendet werden, wenn ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit geprüft und
bewertet wurden', sagte der Staatssekretaer im Bundesumweltministerium Rainer
Baake. Zu den Biozid-Produkten gehören Chemikalien wie Holzschutz- und
Desinfektionsmittel, aber auch Insektenbekämpfungsmittel, Rattengifte und
Antifoulingfarben (Schiffsanstriche). Die Eigenschaft dieser Chemikalien,
Schadorganismen auf biologisch-chemischem Wege zu bekämpfen, birgt aber zugleich
Risiken für Mensch und Umwelt, die mit dem Biozidgesetz deutlich verringert werden
sollen.

Kern des Biozidgesetzes ist die Einführung einer Zulassungspflicht für
Biozid-Produkte. Darüber hinaus enthält es insbesondere Regelungen zur
Kennzeichnung und zur Werbung für diese Mittel. Die Verordnung regelt Details des
Zulassungsverfahrens und konkretisiert Bestimmungen zur Kennzeichnung der
Biozid-Produkte sowie zu den gesetzlich geforderten Informationen für die
Giftnotzentralen. Ferner wird festgelegt, dass bei der Verwendung dieser
Chemikalien ordnungsgemäß und nach guter fachlicher Praxis zu verfahren ist. Dazu
gehoert u.a. die sachgerechte Verwendung sowie die Prüfung von Alternativen, um
den Biozideinsatz auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Künftig muss Werbung für
Biozid-Produkte den Warnhinweis tragen: 'Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch
Kennzeichnung und Produktinformation lesen'.

Mit Biozidgesetz und -verordnung werden die EG-Biozidrichtlinie 98/8/EG sowie die
Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG in deutsches Recht umgesetzt.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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