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@grar.de Aktuell - 29.05.2002

aid: Nitrofen - Wie groß ist die Gefahr für den Verbraucher?


Bonn (agrar.de) - In verschiedenen Bio-Produkten konnten Rückstände des
Pflanzenschutzmittels Nitrofen nachgewiesen werden. Aus Tierversuchen ist bekannt,
dass diese Substanz krebserregend sein und zu Lungenmissbildungen bei Embryonen
führen kann. Rückstände wurden in Puten- und Hähnchenfleisch sowie in Wurstwaren
und Eiern festgestellt. Der Wirkstoff stammt aus belastetem Weizen, der als
Geflügelfutter an 120 Biobetriebe in fünf Bundesländern abgegeben wurde. Der
Weiterverkauf von Produkten aus diesen Betrieben ist umgehend untersagt worden.
Die Ursache für die Belastung des Weizens ist noch unbekannt.

In der Europäischen Union ist die Anwendung von Nitrofen als
Unkrautbekämpfungsmittel seit 1988 verboten. Aufgrund des langjährigen Verbots
wird in den meisten Lebensmittellabors auf einen standardmäßigen Nitrofen-Test
verzichtet.

Die Rückstände wurden bekannt, als ein niedersächsischer Bio-Putenerzeuger sein
Fleisch auf Nitrofen untersuchen ließ. Der Mäster wandte sich mit seinem positiven
Befund umgehend an die Bundesanstalt für Fleischforschung (BAFF) in Kulmbach, die
seine Ergebnisse bestätigte. Nach Angaben von Professer Karl-Otto Honikel von der
BAFF 'hat der Landwirt damit genau das getan, was man von einem
Lebensmittelhersteller erwarten kann'. Das belastete Fleisch wurde umgehend
vernichtet und gelangte nicht in den Handel. Auch in den Labors des
Babykost-Herstellers Hipp fanden sich Spuren von Nitrofen im angelieferten
Geflügelfleisch. Nach Angaben der Firma wurde der Erzeuger direkt benachrichtigt
und die Ware zurückgesandt.

Die BAFF hat im aktuellen Fall im untersuchten Putenfleisch Werte zwischen 0,08
und 0,4 Milligramm Nitrofen pro Kilogramm nachgewiesen. Die
Rückstandshöchstmengenverordnung schreibt für diesen Stoff eine allgemeine
Höchstmenge von 0,01 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel vor. Dieser Grenzwert
ist laut Honikel jedoch sehr niedrig angesetzt. Deshalb geht Dr. Irene
Lukassowitz, Pressesprecherin vom Bundesverband für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BGVV) in Berlin 'von einem sehr geringen
Risiko für den Verbraucher aus. Es besteht aber ein Restrisiko, insbesondere für
Schwangere und Kleinkinder', so die Expertin.

Unklar ist zurzeit, ob beziehungsweise wie viele belastete Lebensmittel in den
Handel gelangt sind. Eine pauschale Verurteilung von Öko-Produkten ist aufgrund
der wissenschaftlichen Sachlage nicht zu rechtfertigen. Allerdingsmüssen die
Ursachen dieses Vorfalls vollständig geklärt werden, um das Vertrauen der
Verbraucher wiederherzustellen.

Information: aid infodienst, Friedrich-Ebert-Str. 3, 53177 Bonn, Tel.:
0228-8499-0, Fax: 0228-8499-177

Links zum Thema Lebensmittelqualität und -kontrolle.

 


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