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@grar.de Aktuell - 17.05.2002

DBV kritisiert Mängel im Verbraucherinformationsgesetz

Haftungsfragen ungeklärt, Regelungen praxisfremd


Berlin (agrar.de) - Heute hat der Bundestag dem Verbraucherinformationsgesetz in
zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Jetzt, so der Deutsche Bauernverband
(DBV), liegt es am Bundesrat, das Gesetz aufgrund gravierender Mängel zu
stoppen.

Die Kritik des Bauernverbandes entzündet sich an wesentlichen Teile des
Gesetzentwurfes, die im Ansatz falsch und praxisfremd seien. Statt eines bloßen
Verweises der Verbraucher an die Kontrollbehörden seien diese durch Einrichtungen
der öffentlichen Hand aktiv zu informieren. Dafür fehle den vorhandenen
Institutionen wie dem Auswertungs- und Informationsdienst (aid), der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder der Deutschen Lebensmittelbuchkommission,
die diese Aufgabe bisher mit engem finanziellem Rahmen durchgeführt haben, die
notwendige Unterstützung. Diese Einrichtungen gelte es stärker zu fördern. Auch
die individuelle Einzelberatung von Verbrauchern durch bestehende Institutionen
vor Ort sollte verstärkt und effizienter gefördert werden.

Kritisch bewertet der DBV, dass Bundesverbraucherministerin Renate Künast mit dem
Verbraucherinformationsgesetz wiederum einen nationalen Alleingang durchsetzen
will. Auch sei der Gesetzentwurf nicht richtig verzahnt mit den Aufgaben der
gerade neu geschaffenen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit und mit denen des
geplanten Bundesinstitutes für Risikobewertung. Der Bauernverband befürchtet, dass
die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlich fundierten Informationen dieser obersten
staatlichen Behörden durch eine Informationsflut in Gefahr gerät. Es sei zu
befürchten, dass durch 'Masse statt Klasse' der Informationen letztendlich sogar
weniger Transparenz und Klarheit geschaffen werde.

Der Bauernverband betonte zudem, dass ein Verbraucherinformationsgesetz auch die
Vertraulichkeit von sensiblen Unternehmensinformationen in Behörden gewährleisten
muss. Auch Forderungen nach einer Freistellung der Behörden von ihrer Haftung für
die Richtigkeit von Informationen machte eindeutig klar, dass in dem Gesetzentwurf
jede rechtlich tragfähige Haftungsregelung fehlt. Es sei ein Verstoß gegen jedes
Rechtsempfinden, wenn Unternehmen für Pflichtverletzungen verantwortlich gemacht
werden, Behörden jedoch nicht.

Information: Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

 


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